Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1919)
- Date
- 1919-03-01
- Page
- Seite 202 (sequence 84)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2292929-2292989-2292991--03492-2296769- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
202 Psalm 81, ein Passachpsalm. sie es niclit gewöhnt sind, dann ist es natürlich besser, daß sie aus Unwissenheit Unrecht tun als mit Absicht“. Diese Begründung möchte ich für unsere frommen Frauen in der Gegenwart mit Entschiedenheit zurückweisen. Die Erfahrung lehrt, daß die fromme jüdische Frau in gewissenhafter Erfüllung der religiösen Pflichten keineswegs hinter dem Manne zurückbleibt, und daß es nur einer Anregung bedürfte, um die mit Dank gegen Gott für ihre Errettung erfüllte Frau zu veranlassen ברכת הגומל zu sprechen. Jedenfalls darf nach unseren Ausführungen wohl gesagt werden, daß der Minhag der Frauen ברכת הגומל nicht zu sprechen nicht berechtigt ist. Zum Schlüsse möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Frage selbst behandelt wird in 2 שו״ת גשמת חיים. zitiert in זכר נתן und 17 ויען אברהם, zitiert im שדי חמד א״ד מ' ברכות ס״ב אות י״ט, welche mir jedoch z. Z. nicht zugänglich sind. Psalm 81, ein Pessachpsalm. Von Dr. S. Eppenstein, Berlin. Es ist im allgemeinen ein wenig zum Ziel führendes Unternehmen, den geschichtlichen Hintergrund der einzelnen Psalmen, soweit sie nicht in der Überschrift schon angegeben sind, herausfinden zu wollen, da uns ja überhaupt so wenig Kenntnisse über die Zustände im alten Israel zur Verfügung stehen. Wieviel Witz, mit viel Verstandesaufwendung, aber ohne richtigen Erfolg ist nicht schon von neueren Exegeten daran versucht worden1)! Indes geben uns gewisse Psalmen doch einen ziemlich bestimmten Anhalt für die Festsetzung ב) Hierbei kann ich nicht umhin, ein Wort von Israel Lewy ז״ל anzuführen, der, nicht ohne deutliche Anspielung auf Graetz’ damals gerade erschienenen Kommentar des öfteren sagte, daß gewisse Erklärer es verstünden, ״jeden Psalm nach Stadt, Straße und Hausnummer unterzubringen.״