Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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46 * Jüdische Ratgeber. Folgen ist. Ebenso hätten wir gewünscht, daß Verfasser bei der Erörterung über das Gebot der Haarverhüllung länger verweilt und versucht hätte, es mit Gründen der modernen Frau näher zu bringen. Zumal er dies Gebiet doch besonders beherrscht1). Prächtig ist die Schilderung des Sabbath in einem jüdischen Hause, beherzigenswert die Anleitung, wie man mit seinen Kindern sich jung erhält, wie man ihr Interesse an allen reli־ giösen Obliegenheiten zu wecken und rege zu erhalten vermag. Ob freilich die vom Verfasser empfohlene Betätigung in allen den Körper stählenden Übungen und die Beteiligung des Vaters an diesen Dingen nicht der bei uns nur spärlich zu erübrigenden Zeit zum ״Lernen“ Abbruch täte? Man wird bei alledem nicht vergessen dürfen, daß die kleine Stadt, in der der verehrte Verfasser seine Erziehungsmaximen mit solchem Erfolge hat verwirklichen können, der Großstadt gegenüber allzusehr im Vorteil ist. Doch was wollen alle diese kleinen Ausstellungen besagen! Es ist in unserem Sinne ein nützliches und wertvolles Buch, ein gutes deutsches Mussarbuch in modernem Gewände, das jungen und älteren Ehepaaren ein guter Ratgeber ist auf allen ihren Wegen. Aber — es ist ein deutsches Mussarbuch. Das tritt nicht nur äußerlich darin zutage, daß zur Illustrierung der Gedanken ausschließlich deutsche Gedichte aufgenommen worden sind (von Albrecht, Becker, Duller, Fallersleben Freiligrath, Haiirsch, Hammer, Spitta, Träger, Strauß, Wackernagel usw.)״, wir haben leider keine religiöse deutsch-jüdische Lyrik. Und die ganze Problematik der für Deutschland so viel gefeierten Verbindung von תורה עם ד״א tritt einem in diesem kleinen Absonderung in der Hochzeitsnacht, Grand und Zweck nicht wissen. Das ergibt sich ja ohne weiteres aus den Erörterungen im Talmud zur ersten Mischna des letzten Abschnitts des Traktats Nidda. Es paßt höchstens auf das Niddagesetz im allgemeinen. x) Vergl. seinen Beitrag zur Hoffmann-Festschrift Hebr. Abt. S. 218—247.