Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1918)
- Date
- 1918-08-01
- Page
- Seite 534 (sequence 98)
- Language
- German
- Belongs to
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534 Die Beschlüsse zu Löd. ״Wo gilt der Grundsatz, daß man alle Verbote außer ע״ז ג׳ע ושפ״ד übertreten dürfe? — wenn es sich nicht um eine Zeit der Verfolgung oder der Vertilgung handelt; aber in der Zeit der Vertilgung muß man selbst wegen des allergeringsten Verbotes der Thora das Leben opfern im Sinne von III B. M. 22, 32 und mit Hinweis auf Sprüche 16, 4: Alles schuf Gott ihm zu Ehren“64), d. h. selbst diese Zeiten der Verfolgung und der Vertilgung müssen dazu dienen, Gottes Verehrung zu vergrößern. Dieser Zusatz gehörte nicht ursprünglich zum Beschlüsse von Löd. Denn 1. jene Stellen, welche bloß den Beschluß mitteilen, nennen diesen Zusatz nicht65), 2. im b. Talmud wird dieser Zusatz als eine Ergänzung zum Beschlüsse mitgeteilt66); 3. der pal. Talmud hat ihn nicht, setzt vielmehr an seine Stelle folgendes: ״wo gilt dieser Beschluß? — im Geheimen, aber in der Öffentlichkeit darf selbst das geringste Gebot nicht übertreten werden67״). Daß aber die obige Ergänzung nicht lange nach dem zweiten Beschluß vorgenommen wurde, das zeigt nicht nur eine von E. Johanan mitgeteilte Tradition68), das bestätigen auch die obigen Worte E. Akibas. Im Namen E. Johanan’s wird im b. Talmud auch ein• zweite, den Worten des Jeruschalmi ähnliche Ergänzung gebracht, welche besagt*, selbst in einer Zeit, da keine Verfolgungen zu befürchten sind, darf man, um das Leben zu retten, nur im Geheimen die Gebote übertreten; öffentlich aber muß man w) Tos. Sabb. XV (XVI) 17: ♦ ♦ במה דברים אגורים? שלא בשעת השמד ,אבל בשעת השמד אפילו קלת שבקלות כוחן* אדם בפשר עליה שב׳ רלא תחללו את שם קדשי וכקדשתי בתוך בכי ישראל וא׳ כל פעל ה׳ למענהו♦ 65) S. oben Anm. 65. *) b. Sanh. 74a: כי אתא ר׳ דימי אמר ר' יוחכן: לא שנו אלא שלא בשעת גזרת המלכות, אבל בשעת גזרת המלכות אפי' מצוה קלה ידרג ואל יעבור שעת גזרת המלכות. ist שעת השמד im Satze R. Akibas (Anm. 64). 67) A. a. o. הדא דתימא ביכו לבין עצמו אבל ברבים אפי׳ מצוה קלה לא ישמע לו♦ c8) Anm. 66. Über den Beschluß selbst referiert auch R. Johanan (s. die Anm. 55 bezeichn et en Stellen).