Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1918)
- Date
- 1918-08-01
- Page
- Seite 533 (sequence 97)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Beschlüsse zu Löd. 533 fassen, die teils die Gebote zeitweilig anfheben, teils aber unter den Verboten einen Rangunterschied konstatieren, indem Götzendienst, Unzucht und Mord als die wichtigsten bezeichnet werden. Das Apostelconcil zu Jerusalem hat nun zwecks Bekehrung der Heiden zum Beschlüsse erhoben: alle Gesetze der jüdischen Lehre seien außer Geltung mit Ausnahme der drei vorhingenannten62). Nach den Beschlüssen von Löd war es ja ein Leichtes, dies zu behaupten. Sie konnten sich sogar auf die Autorität der größten Lehrer Israels berufen! Hierüber klagt unser Midrasch. Die Kunde über den Beschluß des Concils zu Jerusalem dürfte bald zu den Gelehrten in Löd gedrungen sein. Sie hielten wohl nicht nur einmal, sondern auch später ihre Beratungen im Obergemach des Hauses נחזה ab. Da sprachen sie: wo ich hinkend wurde, da freuen sie sich, da versammeln sie sich, um über mich herzufallen, um nicht nur Heiden an sich zu ziehen, sondern auch Juden — besonders solchen, die im Auslande lebten — es weis zu machen, das Judentum sei abgestorben, an seine Stelle sei die neue Religion getreten. So rissen sie einen Riß nach dem anderen am Körper und an der Seele des Judentums. 7. Verschärfung der Bestimmungen. Israels Lehrer waren nun gezwungen, ihren früheren Be- Schluß nochmaliger Beratung zu unterziehen, bzw. ihn zu ergänzen. Dies ersieht man aus den Quellen. Während R. Ismael bemerkt: ״Sollte es auch in der Öffentlichkeit so sein, daß man Götzendienst üben dürfte, um das eigene .Leben zu retten? — deshalb heißt es: ״Entweihet nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde״ (Hl. Buch M. 22, 32)6^), — wird zu R. Akiba’s Satz hinzugefügt: 62) Apostelgeschichte 15, 20. Es heißt dort allerdings, daß die Heiden sich enthalten mögen von ״Unsauberkeit der Abgötter und von der Hurerei und vom Erstickten und vom Blut״, aber Venetianer weist nach, daß ursprünglich nur Blutschuld genannt war. (S. 421). c3) Sifra zu Lev. 18, 5: •..או אפי׳ ברבים ישמע להם? ת״ל ולא תהללו את שם קדשי ובקדשתי ,אם מקדישים אתם את טבלי ,אן5 אבי אקדם את שמי על ידהם♦ Vgl. Abschnitt 5. 36