Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1918)
- Date
- 1918-07-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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392 Der Gott der Rache. Ganz unmöglich wird die Bejahung dieser Frage in den — von der Bergpredigt ausdrücklich eingeschiossenen — Fällen, in denen ein Unrecht an mir verübt wird1). In seiner oft aufgelegten kleinen Schrift ״Der Kampf ums Recht“, die die Bergpredigt mit keiner Silbe zitiert, aber mit jeder Seite gegen sie polemisiert, schreibt Jhering: Der Widerstand gegen ein schnödes, die Person selber in die Schranken forderndes Unrecht ... ist Pflicht. Er ist Pflicht des Berechtigten gegen sich selber; — denn er ist ein Gebot der moralischen Selbsterhaltung; er ist Pflicht gegen das Gemeinwesen; denn er ist nötig, damit das Recht sich verwirkliche (S. 19f.). (Feige Preisgabe des Rechts), als Handlung eines einzelnen unschädlich, würde, zur allgemeinen Maxime des Handelns erhoben, den Untergang des Rechts bedeuten (S. 37). Der Kampf ums Recht ist die Poesie des Charakters (S. 41). Wenn ich die beiden Sätze: tue kein Unrecht — und: dulde kein Unrecht — nach ihrer Bedeutung für den Verkehr zu würdigen hätte, so würde ich sagen: die erste Regel ist: dulde kein Unrecht, die zweite: tue keines (S. 51). Deutlicher als in diesen Ausführungen eines der bedeutendsten Juristen des vorigen Jahrhunderts kann die Berechtigung unseres הלכה תוכיח את עמיתך, unseres Rechtes auf Erwirkung einer billigen Sühne nicht dargetan werden. Gewiß liegt, wie wir oben sahen, auch bei mancher Rechtsklage der Verdacht nahe, daß der reine Rechtswille durch niedere Racheinstinkte befleckt ist; dann ist freilich das Vorgehen des Klägers ethisch anfechtbar, mag es auch sozial nützlich sein. Aus diesem Ver ־ dacht wird dem Redner der Bergpredigt aber Gewißheit׳, ausnahmslose Gewißheit; aus dieser Gewißheit leitet er die völlige Leugnung der Pflichten des Einzelnen zum Schutze des Rechtswesens ab — eine Konsequenz, die, wie so manches ז) Ich. übergehe mit Absicht die nicht seltenen Versuche geschickter Exegeten, die Worte der Bergpredigt solange abzuschwächen, bis das charakteristisch Christliche verwischt und der Standpunkt der jüdischen Ethik, dessen Berechtigung der Ausleger einsieht, in das- Urchristentum hineingedeutet ist.