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Jeschurun · 1918-07-01 · Heft 7 (Juli 1918) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 7 (Juli 1918)
Date
1918-07-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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384 Der Gott der Rache. Am liebsten bedient er sieb daher der Gewalt, der offenen oder noch lieber der heimlichen, verschmäht es aber auch nicht in Ermangelung eines wirksameren oder gefahrloseren Mittels den Rechtsweg in den Dienst seiner hämischen Absichten zu stellen. Daher ist für den Unterschied zwischen dem rechtmäßigen Verlangen nach Sühne und dem unsittlichen Begehren nach Rache nicht die Form des Verfahrens, sondern die Absicht des Klägers maßgebend; bei der Einreichung einer Klage kann ebensowohl ein Wunsch nach Rache bewußt oder unbewußt mitbestimmend sein, wie leider manchmal bei der Züchtigung, die ein Lehrer über einen Schüler verhängt, der ihn geärgert hat. Andererseits kann ich den Wunsch des Vaters Hamlets nach Sühne nicht deshalb unsittlich finden, weil er sich in einer *aus den Fugen geratenen“ Welt nicht in Rechtsformen vollstrecken läßt: denn das liegt nur an dieser Welt, und eben durch den Vollzug der Sühne soll sie ja wieder ״eingerenkt werden“. Es kommt ausschließlich darauf an, ob die Wiedergutmachung eines Unrechts durch Sühne und Entschädigung, oder der Schmerz meines Beleidigers den Zweck meiner Handlung darstellt. Nur in letzterem Falle reden wir von der Rache im eigentlichen Sinn des Wortes, die uns als etwas Hämisches und Gemeines erscheint. Aber schon in Hamlets Falle könnte der Sprachgebrauch schwanken; und mindestens die dichterische Sprache bezeichnet jede gewaltsame Bestrafung eines Unrechts als ״Rache“, auch dann, wenn sie die volle Billigung des Dichters findet. Schillers ״Teil“, dessen reine Naturmenschen nicht mehr erstreben, als ihre ״ewigen Rechte“ und ״mit dem Schwerte in der Faust sich mäßigen“, gebraucht den Ausdruck häufig: ״Ein jeder spare für das Ganze seine Rache: gerächt hab’ ich die heilige Natur, die du geschändet.“ In noch weiterem Sinne wendet Schiller in den ״Kranichen des Ibykus“ den Begriff der erlaubten Rache auf das Gerichtsverfahren an; der sterbende Sänger sehnt einen ״Rächer“ herbei; das Volk wünscht, ״zu rächen des Erschlagnen Manen“; und wenn am Schluß ,,der fromme Dichter gerochen“ wird, so ehren wir aufatmend die furchtbare, aber gerechte Macht der Vergeltung.

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