Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1918)
- Date
- 1918-05-01
- Page
- – (sequence 93)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Jaden in Rußland und Polen. 349 nach auftauchenden Blutbeschuldigung war ein verkommenes, sittenloses Weib. namensTerentjewa. Das Kreisgericht in Witebsk wies die Klage ab, gab die angeklagten Juden des Ortes frei und erteilte der übelberüchtigten Terentjewa eine Verwarnung. Dessenungeachtet blieb Terentjewa, durch christliche Fanatiker des Ortes bestochen und aufgehetzt, weiter tätig. Bei Gelegenheit eines Besuches Alexander I. in Weliseh gelang es ihr, ihm eine Bittschrift zu überreichen, in der sie darum nachsuchte, daß das Prozeßverfahren noch einmal eröffnet werde, und talschlich erklärte, der ermordete Knabe sei ihr eigener Sohn gewesen. Alexander I. gab den Bitten der öffentlichen Dirne nach, indem er, schwankend, wie er gewöhnlich war, sein eigenes Edikt vom Jahre 1817 unbeachtet ließ, das die Erhebung von Ritualmordanklagen verbot. Das Ergebnis war eine öffentliche Anklage gegen zweiundvierzig angesehene Juden und die Zusammenflechtung eines ganzen Netzes von Lügen, das Nikolaus, der inzwischen den russischen Thron bestiegen hatte, als ein Beweis für die verderbliche Lehre und Handlungsweise der verhaßten Juden vorgelegt wurde. Der neue Herrscher gab in Randbemerkungen, die er dem ihm überreichten Bericht beifügte, ganz offen seiner Überzeugung von der Existenz dieses Blutritus unter den Juden Ausdruck und befahl, daß die Synagogen der Gemeinde Weliseh, die er augenscheinlich für den Hauptsitz der ״Menschenfresser von Religions wegen“ hielt, geschlossen werden sollten. (16. August 1826). Die weitere Verfolgung der Sache nahm jedoch einen so phantastischen Umfang an, daß Nikolaus selbst etwas stutzig wurde und eine neue Untersuchung anordnete. Nachdem der Prozeß zahlreiche Instanzen und Gerichtshöfe durchlaufen hatte, kam er schließlich vor den Staatsrat und endete im Jahre 1835 mit der siegreichen Freisprechung der Angeklagten und der Erhebung einer Anklage gegen die Kläger. In der Bestätigung der Entscheidung des Staatsrates betonte Nikolaus nochmals seinen Glauben an Ritualmorde mit der Einschränkung, daß nicht das ganze jüdische Volk, wohl aber eine Sekte desselben sich dieses Verbrechens schuldig mache