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Jeschurun · 1918-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1918) · page 45

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1918)
Date
1918-05-01
Page
– (sequence 45)
Language
German
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Probleme der Pentateuch-Exegese. 3°1 Tages brauchte nicht angeordnet zn werden, da sie schon jetzt diesen Tag feierten und in v. 3 in dem ״ Gedenken dieses Tages“ zugleich die zukünftige Feier desselben einbegriffen ist. Das Arbeitsverbot, sowie die Verordnung des מקרא קדש hatte gewiß Mose dem Volke ebenfalls mitgeteilt; jedoch wurde das, was bereits oben steht, hier in der Schrift nicht wiederholt; nur das Festopfer-Gebot wurde hier hinzugefügt, weil dies am siebenten Tage der עבודה, die in v. 5 für den Abend des ersten Tages geboten ist, entspricht1). Es besteht sonach kein Widerspruch zwischen 13, 3—10 und 12, 14—20. Unsere Zurückweisungen der Angriffe gegen die Einheit der hier besprochenen Kapitelreihe haben sich mehrfach auch als positive Beweise für die Einheit derselben gezeigt. Wir haben bereits in Band IV S. 376 nachgewiesen, daß 12, 12 mit 12, 29ff. zusammenhängt, da sonst der Umstand, daß P von der Tötung der Erstgeburt nichts erzählt, keine befriedigende Erklärung findet. — Die Eile und die Reisebereitschaft, die in 12, 11 (P) beim Pesachmahle geboten wird, erklärt sich nur durch den eilfertigen Anszug aus Ägypten 12, 33; 39 (J), vgl. Deut. 16, 3. הפסה in 12, 21 (mit dem bestimmten Art.) kann nur auf 12, 11 Bezug haben (oben S. 295). In 13, 3 kann היום הזה (dieser Tag) nur dadurch erklärt werden, daß der Tag bereits in 12, 17 genau bestimmt ist. Eben dadurch ist es nur begreiflich, daß in 13, 4f. nur der Monat (Abib) und nicht der Tag des Mazzothfestes angegeben ist (oben S. 298). Ebenso setzt der Ausdruck ״dieser Gottesdienst“ in 13, 5 diePesach-Verordnung in 12, 21—27 voraus (obenS.300), welche, wie gezeigt, auf das Gesetz 12. off. hin weist. נ) Nach der jüdischen Tradition konnte dieses Festopfer (?זזגיגד) an jedem der sieben Festtage dargebracht werden: der siebente Tag war nur der letzte Termin (vgl. meinen Kommentar zn Lev. II 145).

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