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Jeschurun · 1918-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1918) · page 42

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1918)
Date
1918-05-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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298 Probleme der Pentateuch-Exegese. achten, daß der 15. des ersten Mondraonats (Nissan), als der Anfang des Pesachfestes, in den Sonnenmonat Abib, den Monat der Gerstenreife falle, was gewöhnlich zur Folge hatte, daß auch alle übrigen Feste in der vom Gesetze geforderten Jahreszeit eintrafen Fiel aber der 15. Nissan vor dem ersten Abib, so mußte ein Mondmonat (Adar scheni) eingeschaltet werden. Der 15. des ersten Mondmonats konnte somit der erste, zweite, dritte usw. bis 30. Abib sein. Da nun beim Volke nach den Sonnenmonaten gerechnet wurde, so wird in den für das Volk bestimmten Gesetzen, namentlich in den Vorschriften, welche die Jahreszeit des Festes bestimmen wollen, bloß angeordnet. Pesach im Monat Abib zu feiern. Welcher Tag im Abib zu feiern sei, konnte nicht gesagt werden; denn dies war ja nach obiger Auseinandersetzung unbestimmt. Hierdurch erklärt es sich am einfachsten, wie in einigen Gesetzesabschnitten die Monate ohne Benennung nach Ordnungszahlen mit genauer Bestimmung des Tages des Festes erwähnt werden, in andern aber der Monatsname ohne Tagesdatum angegeben ist. Letztere sind Gesetze für das Volk und nach Sonnenmonaten bestimmt; erstere genaue Angaben für die religiösen Häupter des Volkes, die aber, wie oben gezeigt, bei ihren Feststellungen die Jahreszeit berücksichtigen mußten‘2). Darnach verschwinden die Hauptwidersprüche zwischen dem Gesetze von 12, 1—20 und 13, 3—10. In c. 12 ist die genaue Bestimmung des Pesach und Mazzothfestes für die Obrigkeit angegeben; es ist der 14. und 15. des ersten Mondmonats. Bei der Mitteilung an das Volk in 13, 3—10 erfährt das vorangehende Gesetz eine Ergänzung dahin, daß der erste Mazzoth-Festtag in den Sonnenmonat Abib 2) Diese von mir bereits im Jahre 1879 in ״Magazin für die Wissenschaft des Judentums“ AM S. 104 f. ausgesprochene Ansicht findet in der Abhandlung von Dillmann ״Über das Kalenderwesen der Israeliten vor dem babylonischen Exil“ in den Monatsberichten der Berliner Akademie 1881 S. 914—935 eine weitere Begründung. Ygl. mein ״Die wichtigsten Instanzen usw.“ I 8. 101 fl

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