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Jeschurun · 1918-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1918) · page 38

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1918)
Date
1918-05-01
Page
– (sequence 38)
Language
German
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294 Probleme der Pentateuch-Exegese. wegen der Entlassung des Volkes (8, 21 ff.; 9, 27 f.; 10, 24 ff.). Das Fest mußte also ein allgemeines Opferfest gewesen sein. Außerdem sollte das Fest in der Wüste gefeiert werden, während das Passah auch nach Exod. 12, 22 f. in Ägypten bereitet wurde. Endlich ist es unmöglich anzunehmen, daß in 12, 21 mit הפסה an ein vormosaisches Passah gedacht wird, da in v. 27 ausdrücklich als Grund der späteren Pesachfeier die Rettung Israels bei dem Sterben der Erstgeborenen in Ägypten angegeben wird. Es ist überhaupt nicht denkbar, daß 12, 21—27 ein selbständiges Passahgesetz sein soll, da das Wesentlichste, das man bei einem solchen Gesetze erwartet, fehlt. Weder ist die Zeit der Opferung noch die der Verzehrung des Opfers angegeben. Es wird überhaupt vom Essen des Pesach gar nicht gesprochen. Und doch wird in v. 22 (keiner von euch gehe aus der Tür seines Hauses bis zum Morgen) vorausgesetzt, daß das Opfer für die Nacht geschlachtet wird. Ebenso kann aus der in v. 27 vorkommenden Bezeichnung als זבה gefolgert werden, daß es sich um ein Mahlopfer handelt. Ein selbständiges Gesetz hätte dies aber direkt ausgesprochen. Auch auf Kuenen machten die fraglichen Verse den Eindruck, daß hier kein selbständiges Gesetz vorliegt. Denn er behauptet (Einleitung S. 316): ״In Kap. XII wird der Abschnitt v. 21—27 erst von R, eingeschoben worden sein; er ist . . . jünger als das Deut, und steht P nahe, ist aber doch kein Bestandteil dieser Urkunde“. Als Grund, warum dieser Abschnitt für jünger als das Deut, erklärt wird, gibt Kuenen (das. S. 162) an, weil in Deut«. 16, 1—8 von den in Exod. 12, 21—23 vorgeschriebenen Gebräuchen keine Spur zu finden ist. Allein wir haben bereits in ״Die wichtigsten Instanzen usw.a I S. 8 f. klar nachgewiesen, daß kein Widerspruch zwischen Exod. 12 und Deut. 16 existiert und daß ersteres Gesetz älter als das letztere ist. Soviel aber ist sicher, daß 12, 21—27 sieh nur als ein Nachtrag zu einem früheren Gesetze, und zwar zu 12, 1—13-

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