Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1918)
- Date
- 1918-05-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Zionismus, Nationaljudentum und gesetzestreues Judentum. 279 gab, als zu Recht bestehend an. Es ist ein Widersinn, daß in der Ordnung rein religiöser Angelegenheit ein Gremium entscheiden soll, das sich aus Anhängern diametral entgegengesetzter religiöser Anschauungen zusammensetzt. Und ich räume ein, daß die Idee der Gleichberechtigung zweier Riehtungen innerhalb einer religiösen Gemeinde, nach der diejenigen, welche Grundideen und Grundbestimmungen der Thora in Lehre und Leben verleugnen, innerhalb der Gemeinde das gleiche Recht zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse haben sollen, vom Standpunkt des gesetzestreuen Judentums, nach dem diese als Abtrünnige zu betrachten sind, zu verwerfen ist. Aber schon diese letztere Idee erscheint mir als Ideal d. h. als eine Forderung, die nicht immer zu erreichen ist und bei der es daher fraglich ist, ob sie um jeden Preis durchgesetzt werden muß oder ob nicht dort, wo das praktische Ziel, den Gesetzestreuen die Religionsübung nach ihrem Ermessen zu gewährleisten, auf anderem Wege erreicht und nur auf diesem Wege erreicht werden kann der Satz עת לעשות לה' הפרו תורתך Anwendung iindet. Man müßte z. B. auf Grund jenes Ideals der Hamburger Gemeinde, deren Synagogenverband doch eine עיר ואם בישראל ist, das Verdammungsurteil sprechen. S. R. Hirsch hat dies freilich getan. Mein Freund Leo Mendelson aus Hamburg hat mir oft geschildert, mit welchem Entrüstungsruf ihn der ihm verwandschaftlich nahestehende große Mann bei seinen Besuchen empfing: ״Ist denn Hamburg eine Gemeinde“?! Nun, trotz des Widerspruchs gegen das Prinzip ist Hamburg eine Gemeinde und ich wünschte 1כמהו ירבו בישראל)• Und andererseits dürfen wir uns nicht darüber täuschen, daß trotz der Herrschaft des Austrittsgesetzes seit nun bald einem halben Jahrhundert die Zahl der Austrittsgemeinden nicht wesentlich zugenommen hat und manche zu einer besonderen Blüte nicht gelangt sind. Es wiederholt sich hier dieselbe Erscheinung, die ich so oft schon betont habe. Es kommt nicht auf die Gesetze und die Institutionen an, sondern auf l) Zu der Streitfrage der jüngsten Zeit innerhalb der Hamburger Gemeinde kann ich in diesem Zusammenhang nicht Stellung nehmen.