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Jeschurun · 1918-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1918) · page 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1918)
Date
1918-05-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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2/8 Zionismus, Nationaljudentum und gesetzestreues Judentum. Dieser Kreise, die doch die Mehrheit des gesetzestreuen Judentums ausmachen, hat sich ein tiefes Mißtrauen bemächtigt. Ich habe ja nur Gelegenheit, einen sehr kleinen Ausschnitt zu beobachten. Aber mir ist jedenfalls keine Stimme aus diesen Kreisen begegnet, die nicht die propolnische Politik verurteilt. Und, wie hervorgehoben werden muß, nicht aus spezifisch national-jüdischen und zionistischen Kreisen, sondern aus solchen, die diesen nicht angehören. XIV. Es scheint uns aber, als ob diese propolnische Politik nicht eine vereinzelte Entgleisung ist, sondern aus der ganzen Geistesrichtung hervorgeht, von der ein Teil des gesetzestreuen Judentums Deutschlands beherrscht ist. Es ist der Mangel national-jüdischen Fühlens, den wir in unserem vorigen Aufsatz gekennzeichnet haben, und der dort, wo er in politische Aktionen sich umsetzt, unter der Herrschaft des Austrittsgedankens steht, der das Gefühl für die Einheit des Judentums geschwächt hat. Wir werden, um die Motive besser verstehen zu können, darauf näher eingehen müssen. Daß das Austrittsgesetz eine Notwendigkeit war und daß die Arbeit für die Erreichung dieses Gesetzes ein bedeutsames Verdienst S. R. Hirsch's war, habe ich oft genug ausgeführt. Unter der Herrschaft des Judengesetzes von 1847 war an eine ersprießliche Lösung der Schwierigkeiten, die aus der Zwangsgemeinde für die Gesetzestreuen sich ergaben, eine andere Lösung nicht möglich. Ich habe ebenso häufig darauf hingewiesen, daß alle Vorteile, deren sich die .,GemeindeOrthodoxie“ erfreut, nur eben dem Austrittsgesetze zu verdanken sind, daß nur die stete Drohung, die aus dem Bestehen des Austrittsgesetzes der Einheitsgemeinde erwächst, die liberalen Mehrheiten der Großgemeinden zu den Konzessionen bewogen hat. die sie bisher bewilligt haben. Ich gehe noch weiter und erkenne auch die Begründung, die S. R. Hirsch seinem Kampfe für die Austrittsgemeinde

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