Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1918)
- Date
- 1918-03-01
- Page
- Seite 221 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
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Wellhausen und der heutige Stand der Bibelwissenschaft. 221 wesen1), also angesehene Fürsten sind2), was übrigens schon ans Kap. 14 der Genesis hervorgeht, wo Abraham einen Kriegszug gegen vier Könige unternimmt. Und gerade dieses Kapitel hat eine besondere Bewandtnis: zuerst hat es die Kritik übereinstimmend als ganz jung befunden, u. z. ״als einen in naehexilischer Zeit zur Verherrlichung Abrahams von einem babylonischen Juden gedichteten Midrasch(ein Forschungsergebnis, welches Wellhausen als ״unerschütterlich und unumstößlich“ bezeichnet), bis Hommel3) auf die dort angeführten Königsnamen in den babylonischen sog. Kedarlaomertexten stieß4). Die dort geschilderte politische Lage läßt aber ein Eingreifen Abrahams im Sinne der biblischen Erzählung als gegeben erscheinen. Alles in allem ist das Kolorit der Patriarchengeschichten in bezug auf Recht und Sitte ein solches, wie wir es nach babylonischem Gesetz und den Urkunden für die Zeit Hammurabis erwarten müßten5). Sind aber die Israeliten in ihrer frühesten geschieht־ liehen Existenz nicht mehr Nomaden, so kann auch keine 1) Vgl. Gen. 23, 5: Abraham ein Fürst Gottes. 2) Mit Recht meint Jeremias, Einfluß Babyloniens 1. c.: ״Die biblische Erzählung vom moabitischen König• und Hirten Mesa, der Festungen eroberte und baute und Inschriften setzen ließ, hätte die irrige Beduinenauffassung längst stürzen sollen.״ 3) A. a. O. S. 150. Gegen die literarkritischen Bedenken vgl. Ko ff mann, Wichtigste Instanzen II, 21. 4) Diese Texte hat Jeremias (Oriental. Studien zu Hommels 60. Geburtstag 1917 I 67 ff.) einer Neubearbeitung unterzogen. Die Chronologie ist noch nicht ganz in Ordnung. 5) Vgl. D. H. Müller. Gesetzgebung Hammurabis und ihr Verhältnis z. mos. Gesetzgebg. S. 139: Jeremias, A. T. i. L. d. a. O., S. 293, 309. Auch die eherechtliche Entwicklung weist frappierende Analogien auf. Sowohl bei Hebräern als auch bei Babyloniern vollzieht sich allem Anschein nach etwa damals die Abspaltung des Eheschließungsaktes in Verlobung und Trauung (vgl. einerseits zur Orientierung Koschaker, Rechtsvergleichd. Studien z. Gesetzgbg. Hammurabis; andererseits erbringt den detaillierten Beweis dafür eine in Vorbereitung befindliche Untersuchung von mir).