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Jeschurun · 1918-03-01 · Heft 3-4 (März 1918) · p. Seite 186

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Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 3-4 (März 1918)
Date
1918-03-01
Page
Seite 186 (sequence 54)
Language
German
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186 Erschaffung, Entstehung, Entwickelung. kann hier nicht eingegangen werden. Wenn ich es hier überhaupt in unsere Abhandlung hineinziehe, so geschieht es nur, um zu skizzieren, welcher Art unsere Auffassung des geschichtlichen Prozesses und der Evolution in ihm sein muß, damit die Freiheit in ihm Platz hat. Die meisten modernen Autoren bekennen sich zum Determinismus und’ räumen nur die sittliche Freiheit als Impuls zur Befreiung vom Zwang elementarer Naturwirkung (Trieb, Instinkt) ein. Kant konfrontiert Natur und Freiheit und sieht im Staat die Ursache dafür, daß trotz der Freiheit im ganzen ein regelmäßiger Gang des Geschehens besteht1). Man kann der Meinung sein, daß diese Behauptung das Probien! nicht erschöpft. Ich glaube fast, man müßte, um der Institution des Staates Wucht zu verleihen, und in ihm eine Sicherung zu erblicken, eine ganz bestimmte Theorie der Staatenbildung annehmen, nämlich entgegen Rousseau voraussetzen, daß die Menschen unter dem Zwang eines höheren Gesetzes — also nicht freiwillig — stets und überall sich zu einem Gesamtkörper zusammenfügen. Denn wollte man in der Staatenbildung das Werk einer freien Vereinbarung, das auch unterbleiben könnte, erblicken, dann würde jener sichere Schutz der Gesamtheit gegen die Sonderinteressen der Individuen entfallen. Ich sehe auch nicht, wie diese Auffassung zur Charakterisierung der Geschichte als Entwickelung beiträgt. Wenn diese wirklich vorhanden ist, muß sie sicherer begründet sein. Man kann — das soll natürlich nicht als eine positive Erklärung aufgefaßt werden, sondern nur als Beitrag zur Lösung durch Wegweisung, auf welche Wesenszeichen des Geschichtlichen und der Träger der Geschichte Rücksicht genommen werden muß — einerseits geltend machen, daß die Freiheit dem Menschen selbst bei uneingeschränkter Anwendung seiner Befähigung nicht Macht genug gibt, dank der Gesetzmäßigkeit der Geschichte, die Entwicklung aus der vorgezeichneten Bahn zu bringen. Diese Gesetzmäßigkeit ist nämlich J) Ein ähnliches Urteil über den Wert des Staates finden wir in Phrke Aboth BI, 2.

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