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Jeschurun · 1918-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1918) · p. Seite 130

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 130 (sequence 130)
Language
German
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Literarische Notizen. 130 daraus den דין folgern, daß eine bloße Gefälligkeit (.טובת הנאד), die man einem Gläubiger erweist, nachdem man das Darlehen bereits bezahlt hat, nicht als רבית betrachtet wird. Es ist aber vorliegender Fall ein eklatantes Beispiel, wie ein Text durch Unverständnis des Kopisten korrumpiert werden und irre führen kann. In meinem Midrasch Tannaim S. 9 findet man anstatt הלוגי ממון das unverständliche אנליס מיגם, was aber durch eine Bandglosse richtig mit יודע חכמת יונים (er kennt die griechische Philosophie) erklärt wird. Es hat wohl ursprünglich im Text ך?>1ע(0לג8) אלניסטיס%) gestanden, das einen Mann mit griechischer Bildung bezeichnet. Im Sifre hat es demnach auch ursprünglich gelautet: הליניסטון (die griechische Endung yjs wird oft bei den Lehnwörter in רן geändert). Ein Abschreiber, der dies nicht verstanden hat, glaubte הלוני ממון dafür setzen zu müssen, indem er das eine Wort in zwei teilte. Auch der Satz: ״jener Mann ist mein Verwandter“ (איש פלוני קרובי) fällt auf. Es ist nicht einzusehen, welcher Vorzug darin liegt. Vergleicht man aber die Pesikta des Babbi Kahana S. 179 und Lev. rabba e. 30, so findet man dort, daß von Babbi Elasar b. Simon gerühmt wurde, er sei ein קרוב ופייטן, wo vom Aruch (s. v. קרוב (קרב mit דרשן (Prediger) erklärt wird. Man wird danach im Sifre ebenfalls קרוב lesen und dies mit ״Prediger“ oder ״Hymnendichter“ übersetzen. (Vgl. noch über קרוב D. Oppenheim in Bahmers Literaturblatt 1876 S. 15 und D. Feuchtwang in Magazin für die Wissenschaft des Judentums 1887 S. 196f.). Die vorliegende Sifre-Stelle lehrt also eindringlichst, daß bei der Besetzung eines Amtes zur Entscheidung von religionsgesetzlichen Fragen nicht irgendwelche persönlichen Vorzüge des Aspiranten maßgebend sein dürfen, wenn die Hauptsache, die gründliche Kenntnis, חכמת התורה, fehlt. Wer dies nicht beachtet, Übertritt nach Maimonides und Schulchan-aruch ein Thora-Verbot, was die verderblichsten Folgen nach sich ziehen muß. — Mögen die Instanzen, die bei der Besetzung eines Babbinats das entscheidende Votum haben, sich dies gesagt sein lassen!

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