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Jeschurun · 1918-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1918) · p. Seite 97

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 97 (sequence 97)
Language
German
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Die Juden in Rußland und Polen. 97 hinzugelugte Klausel versicherte ausdrücklich, wenn auch nicht ohne einen demütigenden Kommentar den Einschluß der jüdischen Gemeinden, d. h. der jüdischen Gemeindeorganisationen oder der Kahals in „diese menschenfreundliche Gesinnung ihrer Majestät der Kaiserin.“ Das Ergebnis war, daß nur wenige Jahre später, im Jahre 1776, die Kahals mit ihren früheren Befugnissen nicht nur als religiöse, sondern auch als fiskalische und gerichtliche Vertretung anerkannt wurden. Bald jedoch vergaß die russische Regierung ihre feierlichen Eide und begann, die Juden, die ihrer Rechte als eines besonderen Standes beraubt waren, in die gesellschaftliche Form der städtischen Bevölkerung zu pressen. Den Juden wurde auf der einen Seite das Recht gewährt, an der Verwaltung der Städte teilzunehmen, während gleichzeitig die Kahals in ihrer Tätigkeit bedeutend beschränkt und nur deshalb erhalten wurden, weil es der Bequemlichkeit der russischen Schatzkammer so paßte. Die städtischen Vorrechte, die die Juden unter der polnischen Herrschaft weder besessen noch beansprucht hatten, waren zweifellos ein Fortschritt, aber sie blieben infolge der feindlichen Haltung der christlichen Stadtbevölkerung ein toter Buchstabe, während die den Kahals auf erlegten Beschränkungen nur zu gut ihren Zweck erreichten, die kärglichen Reste der ehemaligen Festung der jüdischen Autonomie zu schwächen und aufzulösen. Eine schlagende Beleuchtung der wirklichen Gefühle, die die russische Regierung gegen die religiösen Anschauungen der Masse der russischen Judenheit hegte, ist die bevorzugte Behandlung, die einer kleinen und unbedeutenden Sekte derselben zuteil wurde. Die Karäer in Südrußland waren von allen den Juden auferlegten Beschränkungen ausgenommen und wurden späterhin der christlichen Bevölkerung völlig gleichgestellt. Diese Maßnahme war augenscheinlich durch die Überzeugung veranlaßt, die späterhin während der Regierung Nikolaus I. offenen Ausdruck fand, daß der Talmud ein mächtiges und daher verwerfliches Mittel sei, die Eigenart der Juden zu bestärken und sie gegen die Gefahr der Assimilation zu wappnen«

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