Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 95)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Jaden in Rußland und Polen. 95 Zepter, während die zweite und dritte Teilung die hunderttausende von Jaden dazu tilgte, die in Litauen, Wolhynien und Podolien lebten. Wir haben schon Gelegenheit gehabt zu bemerken, daß Katharinas Liberalismus sich nicht auf die Juden erstreckte. Um es genauer zu sagen, müssen wir hinzufügen, daß er sich in diesem Falle in bloßen Phrasen und Äußerlichkeiten erschöpfte. So verschwindet die schimpfliche Bezeichnung „Dzid“ (Jude) — beiläufig bemerkt, hat das gleiche Wort im Polnischen nicht diese ehrenrührige Bedeutung — nach und nach aus dem offiziellen Wörterbuch und wird durch das mehr ehrende Wort „Jewrej" 'Hebräer) ersetzt, mit keinem anderen Ergebnis, als dem. daß die russischen Juden, deren ganzes Leben durch die Formel „kromje jewrejew“ begrenzt ist, nicht mehr als Juden, sondern als Hebräer zu leiden haben. Die Ukase oder Erlasse Katharinas und ihre Bekanntmachungen werden mit liberalen Redensarten verbrämt, und ein Senatsschreiben geht sogar soweit, daß es auf den unterschiedlichen Charakter der früheren polnischen Gesetzgebung gegen die Juden tadelnd hinweist Es ist Tatsache, daß die Regierung Katharinas, besonders gegen Ende ihres Lebens, als die umstürzlerischen Folgeerscheinungen der französischen Revolution ihre liberalen Theorien bis auf den Gefrierpunkt erstarren ließen, die Inangriffnahme der hauptsächlichsten Grundsätze der judenfeindlichen Politik aller folgenden Regierungen bedeutet. Die Beschränkung der Juden auf die alten polnischen Provinzen nahm die ernsthafte Aufmerksamkeit der neuen Herrin der russischen Juden von Anfang an in Anspruch. Als im Jahre 1786, vierzehn Jahre nach der Besetzung Weißrußlands, einige verarmte Juden um die Erlaubnis baten, in der Stadt Riga Handel treiben zu dürfen, wurde ihr Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, daß die kaiserlichen Verordnungen die Ansiedlung von Juden außerhalb der von Polen angegliederten Provinzen nicht gestatten. Als wieder vier Jahre später einige jüdische Kaufleute aus der gleichen Provinz dabei betroffen wurden, wie sie in Smolensk und Moskau Handel trieben, versagte der Staatsrat aus Nachgiebigkeit gegenüber dem