Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 65)
- Language
- German
- Belongs to
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Ein Blick in das Wirtschaftsleben der Jnden im Mittelalter. 65 oder oft. wenn der berechtigte Erbe nicht gleich zur Stelle war, um seine Interessen zu vertreten, das Erbe einzuziehen. Sehr schwierig war unter solchen Umständen die Liquidation eines Geschäftes selbst bei erlaubtem Eortzuge oder im Todesfälle, wobei stets mit großen Verlusten gerechnet werden mußte. Es ist daher kein Wunder, daß innerhalb der jüdischen Gemeinden sehr häufig Krisen eintreten und schneller Wechsel von Reichtum zu Armut nichts Seltenes war. Die angeführten Punkte möchte ich als die kleinen Risiken des jüdischen Geldhandels bezeichnen. Weit schlimmer waren aber die großen, das Leben und die Existenz der jüdischen Gemeinden gefährdenden Risiken. Wirtschaftlich gefährlich waren besonders die ständigen Eingriffe in das Geschäftsleben selbst. Die geistlichen und weltlichen Schutzherren der Juden betrachteten deren Vermögen und ausstehende Kapitalien wie etwas, worüber sie. wie über ihr Eigentum nach Belieben verfügen konnten. Das Vermögen der deutschen Judenschaft war. um ein modernes Bild zu gebrauchen, wie ein großes, nicht leicht zu erschöpfendes Bankguthaben, auf welches die Kaiser und Könige, Kurfürsten, Herzoge und Grafen, die Erzbischöfe und Bischöfe, die Stadtobrigkeiten, wer nur immer den Vorteil hatte, Schutzherr einer Judengemeinde zu sein, mit oder ohne Not, mit oder ohne Recht zurückgreifen oder zugunsten anderer ver- ' fügen konnten. Das geschah durch die im 12ten Jahrhundert beginnenden, im iSten und 14ten Jahrhundert immer regelmäßiger wiederkehrenden Zinsaufhebungen und Schulderlasse. Man begann damit zugunsten Einzelner, erstreckte es schließlich auf einzelne Städte und Landschaften, bis man sich schließlich im 14ten und löten Jahrhundert nicht scheute, sie auf das ganze Reich auszudehnen. Dazu kam endlich als besondere Form der Ausnützung der jüdischen Kapitalskraft das Mittel, ihnen Zwangsanlehen aufzuerlegen.