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Jeschurun · 1917-12-01 · Heft 12 (Dezember 1917) · p. Seite 654

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 12 (Dezember 1917)
Date
1917-12-01
Page
Seite 654 (sequence 30)
Language
German
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654 Professor Kittels Obergutachten gegen die Fremden sehen, welche zeige, daß der Ausländer „ganz anders“, völlig anders behandelt werde als der Einheimische? Und zu allem hin stellt sich heraus, daß die Thora selbst das Zinsnehmen auch unter Israeliten in früheren Gesetzen nicht schlechthin verboten hat. Von den b Thora- Stellen, die von der Zinsnahme handeln, sagen nämlich zwei (2. Mos. 22, 24; 3. Mos. 25, 35—37) ausdrücklich, daß der Bruder, dem man keine Zinsen abnehmen darf, ein Armer ist. Einem armen Bruder sollst du keine Zinsen auferlegen. Wenn folglich ein Bruder nicht arm ist, so darf ich nach diesen beiden Gesetzen Zinsen von ihm verlangen und mir zahlen lassen. Wir sehen, daß in diesen beiden Gesetzen der bemittelte Israelit und der Ausländer einander gleichgestellt sind. Davon sagt Prof. K. kein Wort. Wie steht es nun mit der dritten, von Prof. K. allein ins Feld geführten Thora-Stelle 5. Mos. 23, 21? Tatsächlich handelt diese nicht mehr wie die beiden früheren von armen Israeliten, sondern von den Israeliten überhaupt, sie verbietet schlechterdings das Zinsnehmen unter Israeliten und erlaubt es nur mehr im Verkehr mit Ausländern. „Das Zinsverbot“ sagt Oettli im Kommentar z. St., „ist absolut, berücksichtigt aber nicht den eigentlichen Geschäftsverkehr, sondern Ausbeutung der Verlegenheit der Armen.“ Oettli scheint also zu meinen, daß auch diese Deuteronomium-Stelle das Zinsnehmen unter bemittelten Israeliten im eigentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Das ist aber im Text mit nichts angedeutet. Aber darin dürfte Oettli auf richtiger Fährte sein, wenn er auch in diesem deuteronomischen Gesetz lediglich eine Rechtswohltat für die Armen sieht. Nicht um der reichen Israeliten, sondern um der armen willen ist auch diese ditte Vorschrift gegeben. Den Armen zugut soll es verboten sein, daß man überhaupt keinem Juden, auch nicht dem bemittelten, Zinsen auferlegt. Wie ist das zu verstehen? Die Thora enthält darüber keine Andeutung. Es iist aber eine sehr ansprechende und der Wahrheit nahe Erklärung, welche wir bei Michaelis lesen. Er sagt, daß in

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