Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1917)
- Date
- 1917-12-01
- Page
- Seite 653 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Professor Kittels Obergutachten. <553 einer Sache, die verzinst werden kann. Dem Ausländer (nochri) sollst du Zins auf legen, aber deinem Bruder sollst du nicht Zins auflegen." Es empfiehlt sich, zunächst einmal einen christlichen Ethiker der strengsten Richtung in der Zinsfrage überhaupt sprechen zu lassen, weil so der von Prof. K. der Thora gemachte Vorwurf liebloser Fremdenbehandlung besonders deutlich erscheint. Vilmar sagt in [seiner ״Theologischen Moral'" (1871) Bd. I, S. 282: ,,Es ist lange Zeit in der christlichen Kirche angenommen worden, daß zu dem vom Apostel Tit. 1,7. 11; l.Petr. 5, 2 verbotenen ,.schändliehen Gewinn" die Zinsabnahme im allgemeinen gehöre. Dies begründete man mit 2. Mos. 22, 24, 3. Mos. 25, 36 u. 5. Mos. 23,, 20, wo die Zinsnahme נשך allerdings verboten, in der letzgenannten Stelle indes dem Fremden gegenüber erlaubt wird. In der Reformationszeit und spater erregte ־diese Sache die größten Streitigkfeiten und die bedenklichsten Bewegungen, z. B. in Regensburg 1587, wo fünf Pfarrer, weiche gegen die Zinsnahme gepredigt hatten, aus der Stadt verwiesen wurden, auf Gutachten Jakob Andreä's (s. Arnold, Ketzer- und Kirchenhistorien 2, 374 f.). Die Pietisten und Andere kämpfen noch immer für die Unrechtmäßigkeit der Zinsnähme. Dagegen hat Melanchthon in der Originalausgabe der Augsburgischen Konfession Art. 28 die Zinsnahme ausdrücklieh unter den weltlichen Ordnungen aufgeführt, in welche die geistliche Gewalt sich nicht einzumischen habe. Dies! ist auch das Richtige. Jedenfalls ist die Zinsnähme *von solchen Kapitalien, welche zur Betreibung von Geschäften (zum Erwerb, Gewinn) jeder Art verborgt werden, etwas völlig Berechtigtes." Und nun zurück zu 5. Mos. 23, 20! Wird etwa Prof. K., im Sinne der erwähnten Pietisten, das in der ganzen gesitteten christlichen una nichtchristlichen Welt übliche Zinsnehmen als etwas Unsittliches, Ungerechtes verurteilen 1wollen? Ist's aber keine Sünde, wie kann er Anstoß daran nehmen, daß die Thora erlaubt, von Ausländern für geliehene Kapitalien Zinsen zu nehmen? Wie kann er darin eine Unfreundlichkeit una Lieblosigkeit