Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 11 (November 1917)
- Date
- 1917-11-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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600 Die Arbeiterfrage in der bibliscli-talmudischen Gesetzgebung. Unternehmer verwundert. ״Ja’׳, antwortete der Richter, ״denn es ist gesagt worden, daß du auf dem Wege des Guten gehest/’ Die Arbeiter baten nun um ihren verdienten Lohn. ״Wir sind arm’׳ — sagten sie, ״wir haben den ganzen Tag gearbeitet, wir sind hungrig und haben nichts.’׳ Der Richter sprach ihnen den Lohn zu. ״Ist es rechtens so”, fragte der Unternehmer wieder. ״Ja’׳, antwortete der Richter, ״denn du sollst die Pfade der Gerechten wahren.” Fassen wir zum Schluß das Ergebnis unserer Ausführung gen zusammen. Das jüdische Arbeiterrecht ist im großen und ganzen mehr für die einfachen Verhältnisse jener alten Zeiten berechnet. Während das sonstige bürgerliche Recht im Choschen Mischpat, dem dem Zivilrecht gewidmeten Teil des Schulchan aruch und in den unzähligen sich daran aru־ schließenden, das praktische Leben behandelnden Responsenwerken auf das feinste und genaueste ausgebildet worden ist, — denn bekanntlich gab es in den östlichen Ländern bis in die neueste Zeit hinein eine Zivilrechtsprechung nach jüdischem Recht — ist das Arbeiterrecht stehen geblieben. Die unseligen ökonomischen Verhältnisse, welche das Gros der jüdischen Bevölkerung dem Geld- und Warenhandel zuführten, hinderten seine Entwickelung. Aber sollte es doch einmal gelingen, eine große jüdische Kolonie mit moderner Gesetz*־ gebung zu gründen, so brauchte man für die rechtliche Sicherung des dort hoffentlich zahlreichen Arbeiterstandes nicht nach fremden Mustern auszuschauen, man brauchte nur Gesetze zu schaffen in dem Geiste und nach den Grundsätzen wie sie im biblisch - talmudischen Arbeiterrechte niedergelegt sind, und es würde gelingen, diese weltbewegende Frage den Anforderungen der Gerechtigkeit und Sittlichkeit entsprechend zu lösen.!;!!!!11!-