Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1917-11-01 · Heft 11 (November 1917) · page 32

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 11 (November 1917)
Date
1917-11-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2292929-2292969-2292978--02460-2295729
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

592 Die Arbeiterfrage in der biblisch-talnradischen Gesetzgebung Gesetzgebung zu bewahren. Diese Gerechtigkeit gegenüber den beiden Parteien war aber nun keineswegs eine mechar nische, welche nun beiden das gleiche Maß von Recht zumaß. Die weltklugen Gesetzgeber, welche vielfach selbst Arbeiter gewesen waren, wußten wohl, daß die wirtschaftliche Stellung von Arbeitgeber und Arbeiter doch eine durchaus verschiedene ist. Der Arbeiter ist, wie sie sagen, gezwungen, den Vertrag einzugehen, da er Lebensmittel braucht. Der häufige Wechsel in der Höhe der Arbeitslöhne macht seine Stellung auch sonst zu einer sehr unsicheren. Gerecht sein gegen beide Teile heißt also nach ihrerer Ansicht, erst einmal den Schwaehen so stellen, daß er auch dem anderen ebenbürtig ist. Um die Sache durch ein Gleichnis noch klarer zu stellen. Zwei Leute wollen miteinander fechten, von denen der eine durch einen festen Panzer gedeckt ist, der andere aber ohne jede Deckung und Schutz dem ersteren gegenübersteht. Ein gerechter Kampfrichter wira in diesem Falle erst einmal die Kampfbedingungen zu den gleichen machen und dem unbewehrten Kämpfer auch einen Panzer geben lassen, bevor er daran geht, über die Tüchtigkeit und Geschicklichkeit der Kämpfer ein Urteil abzugeben. So hat die talmudische Gesetzgebung als Ausgleich für den Panzer, welchen der Unternehmer und Arbeitgeber an seinem Kapital hat, dem Arbeiter als Schutzwehr gewisse wichtige Rechte verliehen und ihn so gewissermaßen im wirtschaftlichen Kampfe ebenbürtig gemacht. Das wichtigste dieser Rechte ist das Streikrecht des Arbeiters: Der Arbeiter darf stets vom Vertrag einseitig zurücktreten und die Arbeit einstellen. Er kann im Falle der Arbeitseinstellung ■ : ier strafrechtlich belangt* noch auf Kontrakterfüllung oder Schadenersatz verklagt werden. Der Grund dieser so günstigen Stellung des Arbeiters ist die Rücksichtnahme auf die individulle Freiheit des Arbeiters. Der Talmud begründet diesen Rechtssatz mit der sich an die Schrift anlehnenden Wendung: ״Ihr sollt nur Knechte Gottes und nicht Knechte der Knechte sein." Diese Waffe gibt ihm das talmudische Recht in die Hand, da-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.