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Jeschurun · 1917-11-01 · Heft 11 (November 1917) · page 31

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 11 (November 1917)
Date
1917-11-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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Die Arbeiterfrage in der biblisch-talmudiscben Gesetzgebung. 591 lernt hier wieder regelmäßige Arbeit kennen, hat ein regeimäßiges Lager und Nahrung, fühlt sich als Mensch und kann sich am Ende seiner Dienstzeit eine freie, selbständige Existenz gründen. Muten uns diese beiden Klassen von Arbeitern, die Sklaven und Knechte trotz ihrer im allgemeinen günstigen materiellen Lage doch wegen der für unser Gefühl etwas veralteten Rechtsformen, in denen sie sich zu bewegen haben, noch etwas merkwürdig und ungewohnt an, so werden wir bei der Stellung der freien Arbeiter, welche wir nunmehr zu prüfen haben, Gesetze und Anordnungen finden, welche mit den freiesten und fortgeschrittensten der Neuzeit wetteifern können, 3a sie in manchen Punkten noch weit überflügeln. Der Grundzug des talmudischen Rechtes, welches das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, ist der Standpunkt peinlichster Gerechtigkeit. Dadurch aber erscheint es uns im Vergleich zu anderen älteren oder neueren Rechten, welche mehr oder weniger den Herrenstandpunkt vertreten und das Recht des Arbeiters nur wenig berücksichtigen, äußerst arbeiterfreundlich. Wenn man Gesetze in Arbeiterfragen macht, so muß man zwei gefährliche Klippen vermeiden, auf welche schon die Bibel aufmerksam macht. Sie sagt: ״Du sollst auf den Großen keine Rücksicht nehmen.״ Gegen dieses Verbot ist jedenfalls 1m Laufe der Jahrtausende von den Gesetzgebern aller Völker, welche nach oben schielten, im Aufträge der Mächtigen und Angeseheneren handelten oder sie sich zum Danke verpflichten wollten, am meisten gesündigt worden. Aber es gab auch Zeiten, und vielleicht gehört auch die unsere dazu, in welcher das zweite Bibelwort seine Anwendung zu finden hat, welches lautet: ״Du sollst den Armen nicht bevorzugen.״ In solchen Zeiten ist die Gefahr gar groß, daß Recht und Gesetz durch das Schielen nach unten, durch die Rücksichtnahme gewissenloser Demagogen auf die aufgeregten Volksmassen, in unzulässiger Weise beeinflußtwird., Vor beiden Fehlern wußte sich die talmudische

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