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Jeschurun · 1917-11-01 · Heft 11 (November 1917) · page 30

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 11 (November 1917)
Date
1917-11-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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590 Die Arbeiterfrage in der biblisch-talmudischen Gesetzgebung. keinerlei Ersatz vorgesehen ist. Hiermit wäre ja der beleidigten Gerechtigkeit Genüge geschehen, die Gesellschaft auch für einige Zeit von einem Uebeltäter befreit, aber nur um ihn nach kurzer Zeit in schlimmerer Gestalt meist gegen sich losgelassen zu sehen. Das jüdische Recht geht von dem Gesichtspunkte des Ersatzes für den Bestohlenen aus. Es soll dem Dieb Gelegenheit gegeben werden zu arbeiten, um das Gestohlene wieder zu ersetzen. Zu diesem Zweck wird er auf sechs Jahre in einer Familie interniert. Der Verkommene soll auf längere Zeit den hohen versittlichenden Einflüssen des freien jüdischen Familienlebens ausgesetzt sein. Indem der Herr des hebräischen Knechtes gehalten ist, auch für dessen Familie zu sorgen, ist zugleich dem vorgebeugt, daß die unschuldigen Angehörigen durch das Verbrechen ihres Oberhauptes allzu sehr leiden. In dieser fremden Familie lernt er den Wert einer regelmäßigen Arbeit schätzen. Zugleich wird er als gleichberechtigter Nebenmensch behandelt und gewinnt so allmählich die durch das Verbrechen verlorene Menschenwürde wieder. Und endlich am Schlüsse der Internierungszeit haftet ihm kein Makel an, und steht er nicht wie bei uns der Not und dem Elend gegenüber, welche ihn zu neuen Verbrechen treiben, sondern die reichliche Ausstattung, welche ihm der Herr mitzugeben verpflichtet ist, ermöglichen es ihm, sich eine neue und bessere Existenz zu gründen. Diese Art der Diebstahlsbestrafung läßt sich nun gewiß nicht ohne weiteres auf unsere anders gearteten und vor allem viel größeren Verhältnisse übertragen, aber die Grundsätze der individuellen Behandlung, der Erziehung zur Arbeit, der Weckung der Menschenwürde, vor allem der umfassenden Fürsorge für die Zeit nach der Strafe würden auch bei uns, wo erst sehr kleine Anfänge dazu da sind, von großer und segensreicher Wirkung sein. Die gleichen Vorteile wie der Verbrecher hatte auch der durch sein großes Elena dem Verbrecher nahestehende durch die Benutzung der Ebed-ibri-Einrichtung. Auch er, der bisher von Ge- ,legenheitsarbeit, sozusagen von der Hand in den Munü lebende

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