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Jeschurun · 1917-11-01 · Heft 11 (November 1917) · page 25

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 11 (November 1917)
Date
1917-11-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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Die Arbeiterfrage in der bibliscb-talmudischen Gesetzgebung. 585 nichts mehr machen lasse und sie deshalb nicht reif für die Freiheit seien, so vertrat doch das Gesetz die dem jüdischen Wesen inehr entsprechende optimistische Auffassung und begünstigte sogar in verschiedenen Fällen die Freilassung. So wurde der Sklave neben den schon erwähnten Fällen frei durch die Übergäbe des Freilassungsbriefes seitens des Herrn, ferner wenn er mit einer Freien verheiratet wurde, durch Testament schon vom Augenblicke der gültigen Abfassung noch vor dem Tode des Herrn. Ja der Herr konnte bei einer Aufhebung seines Testamentes die Freilassung des Sklaven nicht widerrufen. Der Sklave wurde endlich frei, wenn der Herr ihm sein ganzes Vermögen vermachte, oder wenn er mehreren Herren gemeinsam gehörte, sobald nur einer von ihnen ihn frei ließ. War der Sklave einmal freigelassen, so stand er auch privatrechtlich den übrigen Bürgern des Landes gleich, wie er es schon als Sklave fast völlig in strafrechtlicher Hinsicht war. Er hatte keinerlei Verpflichtungen der Dienstbarkeit oder der Ehrerbietung gegen seinen früheren Herrn. Vergegenwärtigen wir uns nun noch einmal die Stellung des Sklaven in der israelitischen Volksgemeinschaft, so wundert es uns nicht, daß das Sklaventum hier nicht zu einer Kalamität wurde, wie in allen Staaten des Altertums und der Neuzeit, wo diese Institution zu Recht bestand. Hier hören wir nichts von Sklavenpeinigungen, Sklavenmißhandlungen, Sklavenfolterungen und als Kehrseite von jenen gräßlichen Sklavenaufständen mit ihrer barbarischen Wiedervergeltung, welche diese ganze Einrichtung mit Recht zu einem Abscheu für die gesittete Menschheit gemacht hat. Der Israelit, welcher Sklaven besaß, nahm sich zum Muster das ideale Verhältnis Abrahams zu seinem Knechte Elieser, der Hausgenosse genannt wird, vertrauter Ratgeber und sogar präsumptiver Erbe seines Herrn werden konnte. Wie jener Patriarch im Sinne der midraschischen Überlieferung auf das Seelenleben der erworbenen Sklaven einging und sie zum Glauben an den einzigen Gott führte, so hat das jüdische Religionsgesetz auch hier wie so oft eine alte Institution vom Heidentum übernommen, sie sittlich regeneriert und dann im Laufe

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