Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 11 (November 1917)
- Date
- 1917-11-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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584 E>ie Arbeiterfrage in der bibliseb-talmndisclien Gesetzgebung. gleicher Weise geahndet wie die eines Freien. Außerordentlich wichtig ist es, daß die geschlechtliche Ehre der Sklavin besonders geschützt war. Wurde Mißbrauch mit ihr getrieben, so mußte der Herr sie freilassen. In welch glänzendem Lichte zeigt sich uns hier die reine Sittlichkeit Israel, wenn wir dem gegenüberstellen die Verhältnisse im alten Rom und Griechenland, wo der liederliche Sklave, die ausschweifende Sklavin zu stehenden Figuren der klassischen Komödie geworden sind? Mord, an Sklaven geübt, wurde mit dem Tode oder, wenn unabsichtlich, mit Verbannung bestraft, wie im Falle eines Freien, wobei nur eine Ausnahme gemacht wird für den Herrn, wenn die Ausübung des erlaubten Züchtigungsrechtes nicht den sofortigen, sonderen einen späteren Tod zur Folge hat. Diese Milderung tritt aber nur ein, wenn der Tod infolge eines unglücklichen Zufalles und nicht nach Art des Züchtigungsinstrumentes vorauszusehen war. Der Herr hatte das Recht, den Sklaven streng zu behandeln. Aber wie es im Talmud heißt, ist es Ehrenpflicht des Frommen und des Weisen, barmherzig und gerecht zu sein und dem Sklaven das Joch nicht allzusehr zu erschweren. Er gab ihm von allem zu essen und zu trinken. Die alten Weisen gaben dem Sklaven von jedem Gerichte, welches sie selbst aßen und sorgten für Sklaven und Vieh, bevor sie selbst zum Mahle schritten. Sie machten den Sklaven nicht durch Schläge oder durch Worte verächtlich. Denn Gott habe ihn zum dienen, aber nicht zur Beschimpfung übergeben. Sie schrieen sie nicht an und ließen nicht ihren Zorn an ihnen aus, sondern sie verfuhren sanft und gelassen mit ihnen und hörten ihre Reden und Entschuldigungen gelassen mit an. Denn der Grundzug im Charakter eines Israeliten müsse sein eine allumfassende Barmherzigkeit gegen jeden, auch den niedrigstehenden Menschen. Dieser milden Behandlung entsprach es auch, daß die Sklaven, nicht wie etwa bei den Indern, eine Kaste bildeten, der sie ewig angehören und deren Makel ihren stets angeheftet blieb. Es war gestattet, den Sklaven frei zu lassen. Und wenn es auch eine pessimistische Anschauung gab, welche meinte, daß aus diesem Menschenmaterial sich