Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 11 (November 1917)
- Date
- 1917-11-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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5 82 Die Arbeiterfrage in der biblisch-talmndischen. Gesetzgebung. und wer das Verhalten der Weißen dort gegenüber den Schwarzen unbefangen betrachtet, muß sich doch nach gewissen״ hafter Prüfung die Frage vorlegen: Hat man den Negern dort wirklich eine so große Wohltat erwiesen? Sind sie jetzt dort weniger als vorher die Parias der Gesellschaft, deren Leben vogelfrei den Gewalttaten verrohter Volksmassen über״ lassen ist? Oder wenn wir die Verhältnisse in den Kolonien betrachten, dort gibt es dem Namen nach keine Sklaverei, in Wahrheit aber doch ein zweifaches Recht, welches ein Verbrechen, das bei dem Schwarzen mit dem Tode geahndet wird, bei dem Weißen durch gelinde Disciplinarstrafe sühnt. Betrachten wir dem gegenüber das Recht des Sklaven im alten Israel und suchen wir die Gründe, welche die Bibel wohl veranlaßten, diese Institution zuzulassen. Vor allem: Sklave konnte nur ein Heide werden, ein Israelit konnte niemals als Sklave verkauft werden. Das alte Israel hatte, wie wir ja aus der Bibel ersehen, vielfach Kämpfe mit den benachbarten Völkerschaften zu bestehen. Die Kriegsgefangenen wurden nach altem Völkerrechte Sklaven. Nun war zu befürchten, daß die heidnische Lebensanschauung durch Vermittelung dieser Elemente verderblich auf Israel einwirkte, wenn man diese Gefangenen als Freie im Lande gelassen hätte. Dem wurde vorgebeugt* dadurch, daß ihnen formell gesetzlich eine sozial niedrigere Stellung als Sklaven angewiesen wurde. Es sollte dadurch der freie israelitische Mann abgeschreckt werden, von den verkommenen Sitten jener zu lernen, indem es etwas Verächtliches gewesen wäre, die entartete Kultur der Sklaven anzunehmen. Das Gesetz beschränkte sich aber nicht auf diese negative Regelung, welche ja schließlich nur zum Schutze der israelitischen Herren geschaffen war. Es suchte auch positiv dahin zu wirken, diese Sklaven aus ihrer niedrigen und entarteten heidnischen Kultur zu der höheren und edleren Kultur und Sittlichkeit Israels empor zu heben. So abgeneigt das jüdische Religionsgesetz sonst einer jeden Proselytenmacherei ist, in diesem Falle macht es eine Ausnahme. Diese Menschen, welche doch im Kreise der israelitischen Familie zu leben