Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1917-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1917) · page 83

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1917)
Date
1917-07-01
Page
– (sequence 83)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2292929-2292969-2292976--02301-2295568
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Juden in Rußland und Polen. 435 innerhalb der Christenheit triumphiert hatte, tritt nun offen und systematisch gegen die Juden, die äußeren Feinde, auf. In einer Zeit, in der in Westeuropa eine neue Epoche sich anzukünden begann, wiederholt die im Jahre 1733 zusammengetretene Synode das mittelalterliche Evangelium des Hasses, das einst im Jahre 1542 gepredigt worden war, daß nämlich der Grund für das Weiterbestehen der Juden der ist, daß sie uns an die Qualen des Heilands erinnern sollen und durch ihre niedrige und elende Lage als ein Beispiel der gerechten Züchtigung Gottes dienen können, die er den Ungläubigen auferlegt. Die Synode des Jahres 1720 verbot den Juden, neue Synagogen zu bauen, oder selbst alte auszubessern, und der Wunsch, der diesem Beschlüsse zugrunde lag, wurde von den literarischen Vertretern der Kirche offen ausgesprochen, die die vollständige Vertreibung der Juden aus Polen verlangte. Bitualmordprozesse waren an der Tagesordnung, und das Land, in dem Kitualmordanklagen gesetzlich verboten waren, stellte während des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts das übrige Europa durch die Anzahl und Grausamkeit dieser Prozesse in Schatten. Es ist bezeichnend für die weite Kluft zwischen Theorie und Praxis in Polen, daß, obgleich die alten Privilegien, die solche Anklagen unmöglich machten, immer von neuem bestätigt wurden, obgleich sogar noch im Jahre 1578 solche Anklagen vom König Stephan Batory in einem besonderen Edikt als gemeine Verleumdung gebrandmarkt wurden, nicht weniger als dreißig Bitualmordfälle und zwanzig Hostienprozesse allein während des siebzehnten Jahrhunderts stattfanden, und diese Fälle wurden in offener Verletzung der alten königlichen Bürgschaft nicht mehr vom Könige, sondern von den ordnungsmäßigen Gerichtshöfen untersucht, die den un״ schuldigen Opfern unmenschliche Strafen auferlegten. So wurden, um ein oder zwei Beispiele zu erwähnen, zwei Aelteste der jüdischen Gemeinde in Lentschiza im Jahre 1639 unter der Anschuldigung, einen Christenknaben ermordet zu haben, buchstäblich in Stücke zerhauen und auf Fahnenstangen an den 29*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.