Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1917)
- Date
- 1917-07-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
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432 Jonathantargum zu פני דזצאן (G-en. 30, 40). torischen Anspruch auf Übereignung der ihm zukommenden Stücke6). (Er ist nicht etwa schon durch den erfolgten Wurf deren Eigentümer geworden). Zum Erwerb einer Herde genügt jedoch nach talmudischem Hechte7) die Vornahme des Überbezw. Aneignungsaktes am Führertier; dieses repräsentiert die ganze Herde. Um in seine Hechte als Eigentümer des vereinbarten Anteils einzutreten, mußte also Jakob Leittiere aussondern. Und deshalb darf aus dem besagten Akt keineswegs gefolgert werden, Jakob beabsichtige, die Frequenz der ihm vertraglich vorteilhaften Wurffarbe zu erhöhen, um einen moralisch nicht ganz einwandfreien Vermögens vorteil zu erzielen. Schon jene physische Unmöglichkeit, die zahlreichen Tiere einer ganzen Herde — noch dazu dauernd — anzuhalten, ihre Köpfe nach einer bestimmten Hichtung zu drehen, spricht für unsere Annähme und gegen die übliche Wiedergabe des Textes; Für die Geschichte der Vermögensbildung des Erzvaters gibt die besprochene Stelle die juristisch wesentlichste Handlung wieder, ihr religiöses Gegenstück findet diese in dem göttlichen Segen (ibid. 31, 9, 42). Daher durfte der Bericht (soll der Kernpunkt des Ereignisses nicht verhehlt werden) keinen der beiden Akte übergehen; dessen Einheitlichkeit steht also außer Frage. So verstanden, bedarf aber dieser Teil der Erzählung weder einer Polemik noch der Apologetik; es braucht auch nicht gezwungenermaßen auf ein ״Not recht״, das eine unredliche Handlung des Patriarchen erst entschuldigen solle, exemplifiziert zu werden. Vielmehr ist die Lösung, die Jonathantargum bietet, so klar und einleuchtend, daß dessen Nichtberücksichtigung symptomatisch für die Tendenz eines gewissen — leider nicht schlechtesten — Teils der Bibelwissenschaft ist. 6) Der Illustration halber wird hier die Terminologie des BGB gebraucht, ohne daß natürlich darunter eine Identität dieser Begriffe im jüdischen und modernen Recht verstanden werden darf. 7) דגכלוכר צאן לדזבדו כירן טובלסד לר כלשבוכית קנה b. B,k., j. Kidd.l.c.