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Jeschurun · 1917-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1917) · page 44

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1917)
Date
1917-07-01
Page
– (sequence 44)
Language
German
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396 Zur Bewertung des Arztes u. d. Medizin i. d. jüd. Auffassung. Es ist dasselbe, als wenn jemand sagt: leb will am Feste der ungesäuerten Brote keine Mazzoh essen, sondern nur Gesäuertes. Wer Gott durch die Propheten sucht, der braucht nicht die Arzte aufzusuchen. Was sollten auch die Arzte im Hause derer zu tun haben, die den Willen Gottes erfüllen, nachdem Er doch die Zusage gegeben hat: Und Er segnet Dein Brot und Dein Wasser, und fernhalten werde Ich Krankheit aus Deiner Mitte?* Die Tätigkeit der Arzte erstreckt sich ja doch nur auf das Essen und Trinken, d. h. hierauf bezügliche Vorschriften und Mahnungen zu geben. So hat man gesagt, die ganzen 22 Jahre, die Rabba, Sohn des Rab Joseph, regiert hat, ließ er nicht einmal einen Aderlasser in sein Haus rufen u. dergl. m. z. B. die Tür, die nicht für die Erfüllung der religiösen Pflichten geöffnet ist, steht dem Arzte offen. So ist auch der Ausspruch zu verstehen: Die Menschen solltengarnichts mit der Heilkunde zu tun haben, sie haben sich nur daran gewöhnt (vergl. oben Rab Acha). Denn wenn sie sich nicht mit der Heilkunde befaßten, dann würde der Mensch in dem Maße krank werden, wie es die Bestrafung seiner Versündigung erfordert, und mit dem Willen Gottes wieder geheilt werden. Sie haben sich aber an die Heilkunde gewöhnt, und Gott überläßt sie daher dem Walten der Naturgesetze. In diesem Sinne ist es auch zu verstehen, wenn man sagt: Es heißt im Schriftverse: ״Und er soll ihn heilen lassen“, daraus folgt, daß dem Arzte die Erlaubnis zum Heilen gegeben ist. Damit soll nicht gesagt sein, daß auch dem Kranken die Erlaubnis gegeben ist, sich heilen zu lassen, sondern: Wenn der Kranke krank geworden ist und sich heilen lassen will, da er sich nun einmal an die Heilkunde gewöhnt hat, und er hat nicht zur Gemeinde Gottes gehört und zu denen, die ihren Anteil am Leben (d. h. an der göttlichen Lehre) haben, in einem solchen Falle hat der Arzt nicht nötig, sich eine Beschränkung in seiner Heilkunst aufzuerlegen, sei es nun aus der Befürchtung heraus, daß jener durch seine Veranlassung sterben könnte — er besitzt nun doch einmal die Erfahrung in seinem Berufe — sei es, weil er sich sagen müßte: Gott allein ist der Arzt alles

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