Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1917)
- Date
- 1917-07-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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360 Die nationalen Forderungen des jüdischen Volkes in Rußland usw. ständen und sich gar nicht verständigen könnten, etwa wie die deutschen und die französischen Juden. Was für ein Schlag es für die jüdische Widerstandsfähigkeit wäre, braucht wohl nicht länger erörtert zu werden. Für kleinere Judenheiten wäre es geradezu ein geistiger Selbstmord. Denn was für eine geistige Nahrung im jüdischen Sinne hätte z. B. ein Jude haben können, dessen Sprache die litauische wäre. Im Litauischen existiert keine jüdische Literatur, wie es sie im Deutschen oder sogar im Russischen gibt. Alles, fast von der Bibel- Übersetzung an, müßte neu geschaffen werden. Was es für den geistigen Zustand der betreffenden Judenheit bedeuten würde, ist ohne weiteres einleuchtend. Es ist daher die erste nationale Forderung des jüdischen Volkes in Rußland, daß ihm die Möglichkeit gegeben werde, sich in seiner eigenen Sprache auszuleben. Anders gesagt, es ist die Forderung auf nationale Schulen, auf nationale Bildungsstätten, so weit eben die Bildung reicht, von der Volksschule bis zur Universität. Zum Begriff ״das Recht auf nationale Schule“ muß ich noch etwas hinzufügen. Es heißt nicht, daß es uns großmütig erlaubt wird, eigene Schulen zu errichten. Denn schließlich ist es in keinem Kulturstaate verboten und konnte nur in so einem Lande wie Rußland den Juden verwehrt werden. Unter dem ״Recht auf nationale Schule“ verstehen wir, daß die Regierung unsere Schulen anerkennt, das heißt, ihren Absolventen dieselben Rechte einräumt wie den Absolventen von anderen Schulen desselben Grades, und ferner, daß unsere Schulen ebenso auf Staatskosten unterhalten werden, wie die Schulen aller anderen Völker Rußlands. Es ergibt sich daraus konsequent die Forderung, daß der Jude nicht in Nachteil gerät dadurch, daß er eine besondere Sprache spricht. Vielmehr soll seine Sprache allen anderen Sprachen des Reiches gleichgestellt werden. Und dazu ist nötig, daß sie im öffentlichen Leben zugelassen wird, daß den Juden die Möglichkeit gegeben wird, bei allen amtlichen Stellen, wie beim Gericht, bei der Verwaltung usw. sich ihrer Sprache zu bedienen.