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Jeschurun · 1917-05-01 · Heft 5 (Mai 1917) · page 58

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 5 (Mai 1917)
Date
1917-05-01
Page
– (sequence 58)
Language
German
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286 Die Juden in Rußland und Polen. Freiheit der Juden zu sichern. Angriffe auf jüdische Synagogen oder Friedhöfe werden hart bestraft. Die Abnahme des jüdischen Eides wird in einer Form festgesetzt, die würdevoll und für das jüdische Gefühl weniger verletzend ist. Der Jude kann nicht gezwungen werden, Pfänder an Sabbathen und Feiertagen zuxückzugeben; es ist ihm gestattet, das Vieh nach seinen religiösen Vorschriften zu schlachten und Fleisch, das nach seinem Ritus für ihn untauglich ist, an Nichtjuden zu verkaufen. Schließlich enthält eine Anzahl von Paragraphen die Keime zu der groß angelegten polnisch-jüdischen Autonome der Folge• Zeiten, mit der wir uns in einem späteren Kapitel zu beschäftigen haben werden. Der von den Woiwoden eingesetzte ״Judenrichter“ ist in seinem Urteilsspruch an die Zustimmung der jüdischen Ältesten gebunden. Er hat in der Nähe der Synagoge oder an einem anderen von ihnen zu bestimmenden Platz seinen Gerichtssitz aufzuschlagen. Gewisse Fälle dürfen von den jüdischen Ältesten selbst ohne die Einmischung der Beamten behandelt werden, und die Weigerung, sich ihrem Urteilsspruch zu fügen, wird mit strengen Strafen belegt. Die Gegnerschaft der polnischen Stände. Dieser Freibrief von Boleslaw und Kasimir, der von fast jedem der folgenden Könige Polens bis zum Untergange des polnischen Staates bestätigt wurde, stellt den höchsten Grad der Duldung dar, den die Juden während des ganzen Mittelalters im christlichen Europa, und, man darf hinzusetzen, auch noch heutzutage in manchen Ländern zu erringen vermochten. Aber sein Schicksal wurde durch die Tatsache bestimmt, daß er nicht ein freiwilliges Geschenk des polnischen Volkes war, das im Gegenteil auf das geringste Zeichen von Gunstbezeugung neidisch war, die den Juden erwiesen wurde. Wenn wir die einzelnen Bestimmungen des Freibriefes überschauen, finden wir als eine Tatsache, daß sie schon das Vorhandensein von Kräften voraussetzen, die in erbitterter Gegnerschaft zu ihnen standen. Sie sind nicht so sehr ein Freibrief von Privilegien

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