Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1917)
- Date
- 1917-03-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- 1/3 Probleme der Pentatenchexegese. 4,18) יהד) nicht verschieden ist von 18 ,4;1 ,3) 'הרו; 18, lff.), ebenso wie גשש und גששו (Neh. 6,11; 6). Dagegen wird aus der Differenz, daß in 2,18 der Schwiegergervater Moses רעואל, sonst aber zumeist יהרו heißt, gefolgert, daß der erstere Name von J, der letztere aber von E gebraucht wird. Wir haben aber bereits in WI S. 59 ff. gezeigt, wie bei den Weibern Esaus, die ebenfalls an zwei Stellen verschiedene Namen führen, es durchaus nicht geht, diese Verschiedenheit durch die Annahme verschiedener Quellen zu erklären, und daß vielmehr solche Differenzen, die doch ein Redaktor leicht durch eine Änderung an einer Stelle hätte beseitigen können, uns den Beweis liefern, daß es keinen Redaktor gegeben habe, der durch Korrekturen die scheinbaren Widersprüche zweier Stellen auszugleichen bestrebt war. Es ist ferner daselbst nachgewiesen, daß die Morgenländer öfter verschiedene Namen führen Es ist demnach die Erklärung vieler Ausleger nicht• abzuweisen, daß יהרו ein Beiname, vielleicht die Amtsbezeichnung (etwa: Vorgesetzter) des Reuel gewesen sei. Dies beweist auch der Umstand, daß nur bei יתרו die Apposition ]8,1^;3,1) כהן טדי), nicht aber bei Reuel (2, 18; Num. 10, 29), auch nicht bei הובב (Richter 4,11) und קגי (Richter 1,16) vorkommt. חובב war wohl ein Sohn von Jithro und der Schwager Mose’s, und ההן in Richter 4,11 heißt ״Schwager“ (vgl. ya!j.ßp6? im Gr.). In Num. 10, 29 aber ist ההן משה auf Reuel zu beziehen, was schon daraus hervorgeht, daß dort der Name von Chobabs Vater nur deshalb genannt wird, weil dieser als Schwiegervater Mose’s von besonderer Bedeutung ist. In Kap. 3 meint Dillmann (Exod. und Lev.s, S. 35) und Baentsch, daß v. 9 nur eine Wiederholung von v. 7 sei.. Daher wird v. 7 f. dem J zugeteilt und v. 9 als Fortsetzung, des E-Berichtes von v. 6 erklärt. Aber v. 9 hat, selbst wenn, man mit Baentsch ועתה als Zusatz des R ansieht, an v. 6 keinen rechten Anschluß. Auch Eerdmans (III 12) meint, v. 9 sei nach v. 7 überflüssig. Da der v. 9 aber sich nicht mit irgend