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Jeschurun · 1917-02-01 · Heft 2 (Februar 1917) · page 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 2 (Februar 1917)
Date
1917-02-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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86 B. Gamliel und R. Josua. Einheit der Meinung und Gesinnung so sehr not tat, in zweifeihaften Fällen erleichternd entscheide, ohne sich vorher mit den tonangebenden Männern ins Benehmen zu setzen und einen einheitlichen Beschluß erzielt zu haben. Wo schon sd vieles eingerissen wurde, durften nach seiner Ansicht keine zwiespältigen Entscheidungen fallen; die eigene theoretische Meinung und Ansicht sollte dadurch nicht eingeschränkt werden. Möglicherweise dürfte in dem Vorgehen R. Gamliels in dieser Angelegenheit auch sein Bestreben minäische Glaubensanschauungen zu bekämpfen und ihnen den Einlaß in das jüdische Lager zu wehren, zu erkennen sein. Das Gesetz von der Pflicht, das Erstgeborene der Tiere dem Priester zu geben, bezw. das Verbot, es auch nach der Zerstörung des Tempels zu genießen, ist noch ein in unsere Zeit hineingeretteter Rest des alten Opfergesetzes. Jedes Erstgeborene, das wir dem Priester geben, dessen Genuß versagt ist, erinnert uns an die alten Opfer, und mit der Erfüllung dieses Gesetzes bekunden wir, daß mit dem Untergang des Tempels nicht das Opfer für alle Zeiten verloren sei, daß vielmehr mit dem Wiederaufbau des Tempels, den wir erhoffen, die Opfer wieder zur Geltung kommen werden. Das ist aber ein Hauptpunkt, in dem sich das Christentum vom Judentum scheidet. Wer an die Messianität Jesu glaubt — und das taten auch die gesetzübenden Judenchristen — der kann nicht an den Wiederaufbau des Tempels und die Wiedereinführung der Opfer glauben. Darum durfte an den Bestimmungen über dies Gesetz nicht das Geringste geändert werden und die Erlaubnis es bei eintretendem Körpergebrechen, das es zum Opfer untauglich macht, nicht weiter gegangen werden, als es notwendig geboten ist. R. Gamliel mag es für eine Schmälerung des Ansehens (dieses Gesetzes und mithin aller Opfer angesehen haben, wenn man in dem Mißtrauen, es könne, um den Profangebrauch für den Priester zu ermöglichen, eine Verletzung seinerseits veranlaßt worden sein, Unterschiede, in der Person machen wollte. So sind auch für das Vorgehen.

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