Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine Exegese R. Juda־ha־Chassid im Lichte 11sw. 31 tum des Verstorbenen würde dann bis . zur Geburt eines Sohnes in der Luft schweben. Wer soll denn bis dahin Eigentümer sein, und was geschieht• mit dem Besitze, wenn kein Sohn geboren wird־ Es würde also unter Umständen ein jahrzehntelanges Interimistikum bestehen, während dessen niemand ein Eigentumsrecht an der Hinterlassenschaft besäße. Las ist aber etwas höchst unwahrscheinliches und kann als Beweis für die Richtigkeit der überlieferten Erklärung dienen. Wenn die Halacha den Ausdruck בכור auf den ältesten Bruder bezieht, so ist das, wie Ramban bemerkt, lediglich ein Drasch. Daß die Pflicht der Schwagerehe zunächst dem ältesten Bruder obliegt, ist etwas naheliegen־ des und einleuchtendes. Aber aus bestimmten Gründen sucht die Halacha überlieferte Bestimmungen möglichst an den Bibeltext an־ zuknüpfen. (Schluß folgt).!!iiii!l:ii!!!!!|i!i!i!i Eine Exegese R. Juda-ha-Chassids im Lichte des Codejc-Hammurabi. Von Jacob Heubauer, Leipzig. In der Erzählung über den Vorfall zwischen Juda und Tkamar heißt es (Gen. 38, 24): ״Nach ungefähr drei Monaten wurde Juda folgendes berichtet: Deine Schwiegertochter Thamar hat Unzucht 'getrieben und ist auch durch Unzucht schwanger geworden. Da sprach Juda: Führet sie hinaus, daß sie verbrannt werde (£רתנ2ורן)!“ Gemeinhin wird dies so aufgefaßt, die vermeintliche Unzuchtstat der Thamar solle durch den Feuertod gesühnt werden. Dabei wird sowohl die Schwierigkeit empfunden, jenes Tun der verwitweten Thamar überhaupt unter ein Strafgesetz zu subsumieren1), als auch die Unstimmigkeit bemerkt zwischen der angedrohten Strafe der Verbrennung und den Tötungsarten des mosaischen Rechts bei ähnlichen Delikten2). *) Jüdische Kommentatoren denken an ein Jibum-Institut vor־ mosaischen Charakters, die daraus entspringende Pflicht hätte dann Thamar verletzt (dagegen Nachmanides); gar hülflos ist die Terminologie moderner Exegeten (Dillmann, Keil, Gunkel): ״Thamar wurde als Ehefrau betrachtet oder, was dasselbe ist, als Verlobte Selas“. *) Vgl. die jüdischen Erklärer, insbesondere Nachmanides. Gunkels (u. a.) Hinweis auf Dt. 22, 33 f., Ez. 16, 40 ist freilich angesichts der Verschiedenheit des Tatbestandes (Untreue des Verlobten, bezw. Ehebruch) durchaus verfehlt. Die Annahme R. Meirs dagegen (Gen. rabba 85) der Charakter Thamars als Priestertochter (dtD בתר עול) qualiliziere das Delikt (was Nachmanides wegen Disharmonien mit dem Thorarecht zurückw’eist) würd durch C. H. § 110 als vormosaische Übung erhärtet.