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Jeschurun · 1917-01-01 · Heft 1 (Januar 1917) · page 30

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 1 (Januar 1917)
Date
1917-01-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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30 Talmudisches. Weib Machlons habe ich mir zum Weibe erworben, um den Namen des Toten auf seinem Erbteil aufstehen zu lassen, damit der Name des Toten nicht unter seinen Brüdern und vom Thore seines Ortes getilgt sei. ״ Wieso durch diesen symbolischen Akt, der lediglich zwischen Boas und dem Löser stattfindei, das Eigentum der Toten und das Weib Machlons von Boas erworben wird, ist unklar. Aber das eine ist klar und deutlich, daß dem Boas die Habe der Toten als Eigentum zufällt. Dies genügt für unsre Zwecke. Das aus dem Buche Ruth gewonnene Ergebnis stimmt also mit der Halaeha überein, daß der Bruder, der die Witwre heiratet, auch Erbe ist. Es ist möglich, daß, wie die Kommentatoren vermuten, die Worte ״um den Namen des Toten auf seinem Erbteil aufstehen zu lassen“ bedeuten, daß das Kind im Gesehlechtsregister als Sohn des Verstorbenen, also hier als ben Maclilon, aufgeführt wird. Allerdings wird im Buche Buth der der Ehe entsprossene Sohn ausdrücklich dem Stammbaum des Boas zugerechnet. Andrerseits aber wird erzählt, daß die Nachbarinnen dem Kinde den Namen Obed beilegten, sprechend ״Ein Sohn ist der Naomi geboren“״ eine Bemerkung, die die Tendenz haben dürfte, hervorzuheben, daß das Kind auch der Familie Naomis zugerechnet worden sei. Es finden sich in der Schrift mehrere Beispiele dafür, daß Kinder nicht dem Stammbaum des Vaters zugezählt wurden. So werden die Nachkommen des Jarcha (1 Chr. 2. 34) unter dem Geschlecht Chezrons, des Enkels von Juda, auf geführt, obwohl J archa ein ägyptischer Knecht war. Jair wird den Söhnen Manasses zugerechnet (Deut. 3. 14. Vgl. Hoßmanns Deuteron, z. St. und Ihn Esra zu Num. 32. 41), obwohl es von Juda stammt. (1 Chr. 2. 22) Der Schwiegersohn des Barsillai (Esra 2. 61) nahm dessen Namen an. Jakob adoptiert Manasse und Ephraim und bestimmt, daß die andern Söhne Josefs nach dem Namen eines ihrer Brüder in ihrem Erbteil genannt werden sollen. (Gen. 48. 6) Die Töchter des Zelophchad (Num. 27. 4) wünschen ein Erbteil unter den Brüdern ihres verstorbenen Vaters, damit der Name des Vaters nicht aus dem Geschlecht schwinde, sondern durch die Enkelkinder, die nach dem Namen des Großvaters genannt werden, erhalten bleibe. In gleicher Weise dürfte unser Satz ״Er soll dastehen auf dem Namen seines toten Bruders, daß sein Name nicht aus Israel gelöscht werde,״ wenn er nicht überhaupt, wie Ramban erklärt, eine Verheißung enthält, bedeuten, daß das Kind dem Stammbaum des Verstorbenen zugeteilt werde. Eine Erbbestimmung enthält der Satz nicht. Die Halaeha, daß der die Schwagerehe vollziehende Bruder Erbe sei, steht also nicht im Widerspruch zu dem Wortlaut des Satzes. Ueberdies ist -diese Halaeha auch aus inneren logischen Gründen als richtig anzuerkennen. Denn eine Bestimmung, daß der zu erwartende בכור alleiniger Erbe sei, wäre eine höchst unverständliche: Das Besitzrecht am Eigen-

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