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Jeschurun · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 702

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Date
1916-12-01
Page
Seite 702 (sequence 48)
Language
German
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702 Die Magna Charta der Polnischen Jndenheit. Angabe, für das Schulwesen — nicht bloß den Religionsunterricht — Sorge zu tragen zu. Aber in der richtigen Erkenntnis, daß gerade auf diesem Gebiet westeuropäisch orientierte Veilletäten in den Kreisen der „Intelligenz“ nur allzuleieht zu einer radikalen Reform1 der bestehenden Einrichtungen geneigt und dadurch einer Gewissensknechtung in weitestem Umfang Tür und Tor geöffnet werden könnte, werden "auch die Chederschulen, „soweit sie ein genügendes Maß von Elementarunterricht erteilen“, als Schulen im Sinne des Gesetze» anerkannt. — Vor allem1 aber muß das Institut der Kultusvereine ,die man füglich wohl als „Austrittsgemeinde ohne Austrittserklärung“ bezeichnen darf, als ein vorzügliches Ventil gegen etwaige Majorisierungsversuche einer religiösen Minderheit begrüßt werden; zumal diesen Vereinen, sobald sie erst einmal die staatliche Anerkennung erlangt haben, alle Rechte einer Vollgemeinde zustehen und sie sogar eine quotisierte Befreiung von den Gemeindeumlagen fordern dürfen. Den Schönheitsfehler, daß hierzu der oberste Rat gutachtlich zu hören ist, darf man im Vertrauen auf die Objektivität der Landeszentralbehöre, die an die gutachtliche Aeußerung des Oberrats nicht gebunden ist, mit in den Kauf nehmen. — Und endlich ist in der Bestimmung, daß in allen Verwaltungskörpern, von der Gemeinderepräsentanz anfangend und bis zum obersten Rat aufsteigend, dem Rabbinerstand eine, seiner Bedeutung im religiösen Leben der Polnischen Juden durchaus entsprechende Vertretung gesichert wird, ebenfalls die Tendenz zur Stärkung eines gesunden Conservativismus in der Verwaltungspraxis, der radikalen Umsturzgelüsten Einhalt gebietet und damit’ den Gemeindefrieden schützt, zu erkennen und als taugliches Mittel zu loben. Wobei freilich nicht übersehen werden kann, daß diese Formel erst dann, wenn das so bedeutsame Kapitel, das „von den Rabbinern“ handelt, mit der gebotenen Sachkunde und — Diskretion zur Ausführung gebracht sein wird, ihren vollen Inhalt erhalten wird. Warum aber schweigt die Verordnung so vollständig von den Lehrern? Die verhängnisvolle Rolle, die in der Entwickelung der deut-

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