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Jeschurun · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 691

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Date
1916-12-01
Page
Seite 691 (sequence 37)
Language
German
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Die Magna Charta der polnischen Jndenheit. 691 nationalen Prinzips als einer sittlichen Forderung des öffentlichen Lebens nur dadurch, daß sie sich zu gleichen Entgegenkommen gegen das Gebot der religiösen Gleichberechtigung überwand, durchzusetzen vermochte. Indessen, so bedeutsam dieser Gesichtspunkt für späterei Möglichkeiten auch werden mag und so sicher der berufsmäßige Politiker nur pflichtgemäß handelt, wenn er auch sie in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht; so wenig darf dieser Ausblick doch die Beurteilung der gegenwärtigen Sachlage beherrschen und ganz gewiß soll er von unserer Seite bei einer Würdigung der Bedeutung Jener „Verordnung“, die man ohne sich; einer Übertreibung schuldig zu machen, als die Magna Charta der Polnischen Judenheit bezeichnen darf, mate;- rieli nicht obenan gestellt werden. Hat doch gerade die organisierte deutsch-jüdische Orthodoxie nie ein Hehl daraus* gemacht, daß sie das Hineinbringen einer schärferen und schärfsten Tonart in die ohnedies schon übergenug verbitterten Auseinandersetzungen auf wirtschaftlichem wie auf politischem Gebiet zwischen Juden und Polen, wie sie das Jahrzehnt vor dem großen Krieg sah, als keinen Gewinn für die jüdische Sache zu buchen vermöge, und daß früher oder später ein Ausgleich oder sogar eine Versöhnung dieser Diskrepanzen erfolgen werde, erfolgen müsse. Um so weniger* verspüren wir heute, da diese von uns herbeigeseltnte Entwickelung sich verheißungsvoll anzukündigen beginnt, den Beruf in uns diesen Gesundungsprozeß durch Störung zu unterbrechen und den Geist des gegenseitigen Mißtrauens und Mißverstehens, der den Polen sowohl wie den Juden schwere Nackenschläge eingebracht und lediglich die Geschäfte des dritten Lachenden, des Russen, besorgt hat, wach und rege zu erhalten. Nur so und zu dieser Zweckabsicht sei daher der Hinweis auf die Gleichaltrigkeit der Polnischen Staatsverfassung und der Polnisch-jüdischen Gesamtorganisation verstanden: beide Seiten zur gegenseitigen Achtung und dazu zu erziehen, daß sie, indem sie auf den Boden der Tatsachen treten und utopischen Schwärmereien entsagen, sieb

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