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Jeschurun · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 690

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Date
1916-12-01
Page
Seite 690 (sequence 36)
Language
German
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690 Die Magna Charta der Polnischen Judenheit. Die Magna Charta der Polnischen Judenheit. Von Dr. Ed. ßiberfeld, Berlin. V 7 Am 5. November d. Js. erfolgte in Warschau und gleichzeitig in Lublin die Veröffentlichung jenes, jetzt bereits mit dem Nimbus eines welthistorischen Dokuments allerersten Ranges umkleideten Manifestes, das das Königreich Polen aus langem Todesschlummer weckte und für immer die Ketten, in die russische Despotie das freiheitsliebende Polnische Volk geschlagen, brach. Wenige Tage darauf schon folgte ihr dieVeröff entlichung"der Verordnung be’treffena die Organisation der jüdischen Religionsgesellschaft i m Generalg ou vernement War sch au mit der es die deutsche Verwaltung unternahm, der bisherigen Rechtlosigkeit der Polnischen Judenheit ein Ende zu setzen und dadurch die notwendigste Voraussetzung für den kulturellen und sozialen Auistieg der Millionenschaar Polnischer Juden, die den Leidenskelch moskowitischer Verwaltungskunst bis zur. Neige geleert hatten, zu schaffen In Zeiten, wo es bei uns in Deutschland im Innern: hart auf hart ging und der Kampf um die Erweiterung der Volksrechte besonders schwere Formen annahm, ist das Wort geprägt und vom dem Wortführern des Liberalismus mit starker Betonung wiederholt ausgesprochen worden, daß das Deutsche Reich Und der Deutsche Reichstag an demselben Tage geschaffen Wurden; und man hat an diese historische Tatsache den Schluß geknüpft, daß beider Dasein so eng mit einander verknüpft sei, daß eine Schädigung des einen notwendigerweise eine Schwächung der Lebensberechtigung auch des anderen bedeute . . . Vielleicht ist es für kommende Entwickelungsmöglichkeiten nicht ohne Bedeutung die Erinnerung daran festzuhalten, daß die staatsrechtliche Grundlage auf deren Tragkraft der Bau des neuen Königreichs Polen beruht, keines (anderen Ursprungs und nicht älter als der gesetzgeberische Akt ist, der die Rechtsfähigkeit der organisiertem Polnischen Judenheit schuf, und daß sich die Anerkennung des

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