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Jeschurun · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 682

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Date
1916-12-01
Page
Seite 682 (sequence 28)
Language
German
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682 Die Bibel im Lichte altbabyloniseher Gesetzgebung Die Bibel im Uchte altbabylonischer Gesetzgebung. Yon Rabbiner Dr. Rosenthal-Cöln. In der gewaltigen Fülle von Bibel-Babelliteratur der letzten zehn bis zwölf Jahre vermißt man m. E. eine Zusammenstellung gewisser Gegensätze zwischen beiden, die wir seitens der Bibel, nach der nunmehrigen Kenntnis von Inhalt und Wesen der voraufgegangenen babylonischen Gesetze, als bewußte und prinzipielle anzusprechen berechtigt sind. Zunächst aber wollen wir nicht vom Unterschied, sondern von der Gleichheit sprechen. Wenn in der Bibel wie im Hammurabi-Codex gleiche Rechtsfälle in der gleichen Weise geordnet sind, so hat das durchaus nichts Auffallendes an sich; im Gegenteil, die Auffälligkeit beginnt bei der Nichtübereinstimmung. Daß es sich ferner bei den Analogien nicht um „Entlehnungen” handelt, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß der spätere Pentateuch bei vielen dieser Parallelgesetze eine ursprünglichere, einfachere und primitiveren Verhältnissen angepaßte Form und Gruppierung aufweist; ich verweise in dieser Beziehung auf § 3, 4 mit Y, 19, 18 fg., auf § 53 mit II, 21, 23 fg. und besonders auf die noch ohnehin zu erwähnenden §§ 196—200 mit III, 24, 20 der nun folgenden Gegenüberstellung. Hammurabi-Codexl). §3.4. Wenn jemand zu belastendem Zeugnis auftritt und das, was er gesagt hat, nicht beweist: wenn es ein Prozeß ums Leben ist, dann soll jener getötet werden; wenn er zu Zeugnis um Getreide und Geld auftritt, soll er die Strafe, die der Prozeß ergibt, erleiden. Pentateuch: Y. 19.18-19. Wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und Falsches gegen seinen Bruder ausgesagt hat: so sollt ihr ihm dasselbe tun, was er seinem Bruder zu tun gedacht. *) Nach Hugo Win ekler, die Gesetze Hammurabis.

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