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Jeschurun · 1916-12-01 · Heft 12 (Dezember 1916) · p. Seite 670

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 12 (Dezember 1916)
Date
1916-12-01
Page
Seite 670 (sequence 16)
Language
German
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670 טזכרחה פזל ניצרה S sicher genug war, die Erhaltung des biblischen Gesetzes zu verbürgen. Um das an dem bekannten Beispiel des Erub zu illustrieren: Es ist nach talmudischer Auffassung ein biblisches Verbot, von einem umschlossenen Gebiet einen Gegenstand ins Freie zu tragen. 'Das umschlossene Gebiet selbst kann eine ganze Reihe von Behausungen enthalten. Da dies aber leicht mit einer freien Straße verwechselt werden könnte, so haben die Weisen als ״Zaun“ die Bestimmung getroffen, man dürfe auch innerhalb dieses umschlossenen Gebietes nicht tragen, gleich von vornherein aber festgesetzt, daß, wenn durch einen Erub die Einheit dieses umschlossenen Gebietes besonders dokumentiert wird, dies ihr Verbot als aufgehoben gelten soll. Sie haben selbst dies ihr Verbot in einer solch umschlossenen Behausung, wo die verschiedenen Parteien auf einander angewiesen sind, als eine über die Gebühr hinausgehende Erschwerung empfunden. Das haben sie z. B. darin zum Ausdruck gebracht, daß sie das Zustandekommen eines Erub bei einem Zusammenwohnen von •luden mit ■Nichtjuden erschwerten, weil sie hofften, die Unbequemlichkeit durch das Verbot des Tragens in den gemeinsamen Bezirk würde die Juden veranlassen, auszuziehen, und sie würden dadurch vor dem schädlichen Einfluß der Umgebung bewahrt bleiben. Aber sie haben dann gleichzeitig Vorsorge getroffen, daß diese Unbequemlichkeit durch einen geringfügigen Akt, der ohne große Kosten und Mühe vorgenommen werden kann38*), aus der Welt geschafft wird. Dadurch, d'aß dieser Akt ausgeführt werden muß, bleibt immer die Erinnerung wach an das ursprüngliche V erbot, und der ״Zaun“ gesichert. Auf keinen Fall haben wir uns aber die Sache so vorzustellen, als ob die Institution des Erub eine Reaktion des Volksempfindens wäre gegen die drückende Last der von den Weisen vorgenommenen Erschwerungen. Auch eine andere Gruppe von Erziehungsmitteln brachte Unbequemlichkeiten mit sich, wie die Verbote der Weisen, 3‘“) In dem oben erwähnten Spezialfalle des Zusammenwohnens mit Nichtjuden ist die Schwierigkeit freilich größer. . /

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