Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1916)
- Date
- 1916-10-01
- Page
- Seite 561 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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561 Die Neuordnung des Geschichtsunterrichts u. s. w. aus dem Banne der Confessionalität und seiner Unterordnung unter den nationalen Gesichtspunkt auch für diesen Unterricht die Raumfreiheit für die jüdischen Lehrer. An der es bisher gefehlt hat.. Man redete es sich und anderen so lange ein, daß der Jude ״natürlich“ nicht die richtige Auffassung von Wesen und Bedeutung der Kreuzzüge, des Investiturstreits, der Re־ formation u. v. a. besitze, daß er diesen geschichtlichen Ereignissen nicht die erforderliche Objectivität entgegenbringe, daß ihm schließlich die Wärme der Empfindung für diese Erscheinungen fehlen ״müsse“, die nun einmal erforderlieh sei, um mit ihrer Darstellung an die Herzen der empfänglichen Jugend zu rühren, bis man selbst an diese Axiome glaubte. Wie weit dieser Auffassung schon bisher eine Berechtigung zustand, soll jetzt ununtersucht bleiben; zuzugeben ist, daß sie nicht immer — was sonst bei antisemitischen Theorien und Forderungen die Regel ist — auf judenfeindliche Anwandlungen zurückzuführen, sondern das Ergebnis ehrlicher Überzeugung war. Aber *das ändert an der Tatsache nichts, daß sie von der (Gegenseite als unverdiente Kränkung und ihre :Sanction durch die Aufsichtsbehörden als eine staatsbürgerliche Zurücksetzung empfunden wurde. Sie war aber nur möglich \auf dem Boden einer Übung, die den Geschichtsunterricht nach konfessionellen Gesichtspunkten orientierte und in gewissen Teilen!desselben nur mehr eine Dependenz des Religionsunterrichts erblickte. Wird jetzt, wie die ״Neuordnung“ vorschreibt, dieser Irrweg verlassen und mit der neuesten Geschichte .der staatliche Gedanke in den Zielpunkt der Unterrichts gerückt, so ist auch der letzte Grund beseitigt, der mit einem Anflug von Recht die jüdischen Lehrer zu einer beschränkten facultas verurteilte. Denn das nationale Paraderoß ihnen gegenüber aufzuzäumen, dazu dürften die kommenden Zeiten, die nach Verheiß aus autoritärstem Mund selbst die politischen Parteien nicht mehr nach nationalen Merkmalen klassifizieren wird, gewiß keine Berechtigung bieten. Und auch den konfessionell-kirchlichen Bedürfnissen weist die ״Neuordnung“ 36*