Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1916)
- Date
- 1916-10-01
- Page
- Seite 556 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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556 Die Neuordnung des Geschichtsunterrichts u. s. w. Weg der Erkenntnis des Erkannten zurückzulegen zumuten wird, sondern sich und ihm damit genug tut, wenn man vor. seinem geistigen Auge diejenigen Gestalten und diejenigen Gedankenhaltepunkte zu ihrem vollen Rechte gelangen läßt, die als Bahnbrecher oder ׳mindestens als Wegweiser für den Aufstieg zum heute erreichten Ziele dienen, die ephemeren und überwundenen Formationen dagegen in ihrem wohlverdienten Dunkel läßt. Dieses Rezept auch auf den Geschichtsunterricht schematisch zu übertragen, verbietet sich natürlieh aus in der Sache liegenden Gründen. Man kann einem Schüler wohl philologische und naturwissenschaftliche Erkenntnisgüter übergeben, ohne die Irrtümer der Vergangenheit zu berücksichtigen; aber man kann vor ihm auch üben die sterilsten Epochen der Weltgeschichte nicht mit Stillschweigen hinweggehen, weil in dem Denkerhirn der Lernenden der Begriff ״Geschichte“ allzueng mit dem einer Chronik der. Z e i tereignisse identif iciert scheint, um ohne Schaden über eine Zeitlücke hinweggleiten zu können. Die Verordnung wählte darum den richtigen Weg, indem sie nicht eine quantitative, sondern nur eine qualitative Auslese aus dem;Stoffmaterial vorschrieb. Es .soll auch ferner so gehalten werden, daß die abgeschlossene höhere Schulbildung dem Schüler auch die Kenntnis der ganzen Geschichte vermittelt; ja, sie soll ihn sogar weiter als bisher, bis an die neueste Gegenwart führen; aber es soll fürderhin mit zweierlei Maß gemessen werden, damit nicht mehr die ״an feieh unwichtigen Ereignisse in aller Breite vorgetragen werden“, während die folgenschwersten, :weil unmittelbar das Leben berührenden Probleme übergangen oder überhastet werden. Und es darf vielleicht Übereinstimmung darübe: vorausgesetzt werden, daß denn doch der bisherige Zustand unhaltbar war, bei dem der Preußische Abiturient zwar die Verfassungsänderung des Alcibiades am Schnürchen her- Zusagen wußte, aber von den Grundrechten seines eigenen Staats, wenigstens von Schulwegen auch nicht die leiseste Vorstellung besaß!