Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1916)
- Date
- 1916-10-01
- Page
- Seite 536 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2292929-2292955-2292966--01673-2294932- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
536 טנלחד של מצוד! Zeit des Tempels mußten darum an den Festen Opfer gebracht werden, welche die Frohen zum Festmahl vereinten,׳ 1אין שמחה אלא בבשר) später sollte dann der Wein zur Frohlichkeit stimmen2) überhaupt Essen und Trinken und Geschenke an die Angehörigen den Frohsinn erhöhen3) Frohlieh kann man freilich nur sein, wenn man seine Umgebung heiter weiß und der Armen nicht vergißt. Darum sollen: diese immer an der Freude teil haben und was sonst bedrückten Gemütes ist, die Fremden, die Waisen und Witwen4). Die Freudenfeier im Anschluß an das Trankopfer des Wasserschöpfens und die beim Abschluß der Thoravorlesung am 6שמחת תורה) sind bekannt. Die Freude, die geboten ist, muß in ihrer ganzen Stärke zur Geltung kommen können. Das kann nicht geschehen, wenn sie sich auf mehrere Gegenstände oder Begebenheiten zersplittert. Daher die Forderung אין מערכין שמחה בשמחה nicht eine Freude mit der anderen zu vermengen7), an den Mittelfeiertagen keine Hochzeit abzuhalten — an Sabbaten und Festtagen verbietet sie sich aus anderen Gründen von selbst — nicht z wei 'Söhne oder zwei Töchter an einem Tage heiraten zu lassens) usf. Man muß sein ganzes Sinnen auf die Freude konzentrieren. Darum ist dem Bräutigam die Arbeit in der Hochzeitswoche verboten9). Wie wichtig das Gebot der Freude bei der Hochzeit genommen wurde, wie sehr es Pflicht war. nicht nur an der Freude teilzunehmen sondern auch dazu beizutragen sie zu steigern, wie auch die ernstesten und bedeutensten Männer hier nicht fürchteten, ihrer Würde etwas zu vergeben, darüber ist im Talmud vielfach berichtet '0). ‘Wie in den erwähnten Fällen die Freude geboten ist, so wird andererseits jede Freude, die dem Juden begegnet, in den Pflichtenkreis bezogen, indem man über sie die Bene- 1) Pesachim 109 a. 2) ebds. s) ebds. 4) Dt. 16,11 u. s. 5) Sukka V 1 und Gemara z. St. 6) Schulchan Aruch O. Ch. § 669. 7) Moed Katan 8 b. 8) Sch. A. Eben ha־eser 62,2 9) ebd. 64,1. 0נ) Kethuboth 17 a., Semachoth 11 u. o.