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Jeschurun · 1916-10-01 · Heft 10 (Oktober 1916) · p. Seite 530

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 10 (Oktober 1916)
Date
1916-10-01
Page
Seite 530 (sequence 4)
Language
German
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530 טומחדג מול כטבו־־ד bei der Erfüllung der Gebote als gedrückte Sklavenseelen, als trübsinnige Asketennaturen, als widerwillig dem einmal auf ihnen fastenden Gesetz sich beugende stumpfe Herdenmenschen erscheinen. :Wenn wir gerecht sein wollen, müssen wir uns in die Seele des Nicht Juden versetzen, der auf dem Wege 1über die Literatur das jüdische Religionsgesetz in seinen vielen Einzelbestimmungen kennen lernt. Da 'liest er, wie jeder Schritt, jede Bewegung förmlich geregelt ist, und jede Abweichung als Vergehen oder gar als Verbrechen gilt, wie man an diesem Tage und in dieser Stunde das und das auszuführen hat. Und er kann es sich nicht anders denken,?als daß diese Reglementierung der Tod alles Lebensmutes und aller Lebensfreude sein müsse. Er vergißt, daß *׳die Gewöhnung unzähliger Geschlechter im Laufe der Jahrtausende und die Macht der Erziehung in gesetzestreuem Mileu die Scheu vor jeder Übertretung zur zweiten Natur macht und damit eben jedes Gefühl der Angst ausschaltet. Wie es töricht wäre* anzunehmen, daß einem normal sittlich veranlagten Menschen die Furcht vor der Todesstrafe, die auf einen Mord steht, jemals zum Bewußtsein gekommen sei, so gilt das auch von( der Gesamtheit der jüdischen Verbote, inbezug auf den gesetzestreuen Juden. Und wir brauchen nicht einmal soweit zu gehen. Das Strafgesetzbuch; der modernen Völker enthält eine weit, weit größere Zahl von Bestimmungen, als die Verbote des jüdischen Religionsgesetzes ausmachen. Es hat sich schwerlich jemand durch die Existenz dieses Strafgesetzbuches auch bei der Kenntnis aller seiner Paragraphen jemals beengt und bedrückt gefühlt. Demjenigen, in dessen Gesichtskreis es als ein völlig fremdes tritt, wie dais, inbezug auf das jüdische Religionsgesetz von; den Nichtjuden gilt, dem ergeht es freilich, "wie es uns bei den Maueranschlägen z. Z. der Erklärung des Belagerungszustandes erging. Auch da überkam einem ein förmliches‘ Entsetzen über all das, worauf Todesstrafe stand. Und dennoch! wenn nicht das Grauen wäre, mit dem

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