Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 9 (September 1916)
- Date
- 1916-09-01
- Page
- Seite 507 (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
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Charakterbilder unserer großen Gesetzeslehrer. 507 sonst bei einem religisösen Zwiespalt, eine tiefgegründete Ueberzeugung von einer besseren Erkenntnis der höchsten Dinge an der Wiege der neuen Schöpfung, sondern nur der Haß gegen die berufenen Hüter des geistigen Schatzes des jüdischen Volkes. Wie wir aus historisch beglaubigter Quelle wissen, war Anan, der auf das damals erledigte Exilarc hat Anspruch erhob, den Geonim infolge seiner von der Tradition stark abweichenden Ansichten, die er sich bei längerem Aufenthalt in deman Persien grenzenden Teil des Zweistromlandes, — von jeher ein Herd der Häresie auch in mohammedanischen Kreisen — angeeignet hatte, verdächtig, und darum wurde diese höchste weltliche Würde nicht ihm, sondern seinem Bruder Chananja übertragen. Wegen seiner Umtriebe gegen den vom Khalifen anerkannten Exilarchen ins Gefängnis geworfen und zur Hinrichtung verurteilt, ließ er sich durch den mit ihm wegen abweichender religiöser Ansichten die Haft teilenden Hechtslehrer Abu Hanifa dazu bestimmen, sich vor dem Herrscher als Stifter einer neuen religiösen Gemeinschaft auszugeben, die in der Auslegung des Gesetzes, besondes aber in der Be- Stimmung der Feiertage nach der Beobachtung des Neumondes, und nicht nach einer feststehenden Kalenderberechnung, sich mehr der Ansicht der Bekenner des Islam anschließe. Die neue Sekte brach vollkommen mit der mündlichen Lehre, stellte, wie wenigstens von Späteren berichtet wird, den Grundsatz auf ״ חפישו באורייתא שפירsuchet eifrig in der Schrift,״ womit der engste Anschluß an die schriftliche Lehre empfohlen wurde behufs Feststellung der Gesetze, ohne dass jedoch Anan gänzlich der Deutungsregeln der Habbinen entraten konnte. Im Allgemeinen führte das Verfahren zu einem teils Vernunftwidrigen Verhalten, — so wenn er aus Ex. 15,26 folgert, daß man keinen Arzt befragen dürfe, — teils zu unnötigen Erschwerungen, wie z. B. die ganz außerordentliche Ausdehnung der für die Ehe verbotenen Verwandtschaftsgrade, oder die Bestimmung, daß man auch von den unter der Erde befindliehen Metallen den Zehnten entrichten müsse. Hatte der Karäismus in seiner ersten Phase teilweise Berührungspunkte