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Jeschurun · 1916-08-01 · Heft 8 (August 1916) · p. Seite 460

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 8 (August 1916)
Date
1916-08-01
Page
Seite 460 (sequence 50)
Language
German
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460 Proselyten einst und jetzt. stehenden Ehen weder als vollgültig ־und ebenbürtig ansehen wollte, noch konnte. Nun wäre es doch ein ganz merkwürdiger Vorgang, einem von Hause aus jüdischem Zweige dasjenige zu versagen, was man anderen Nichtjuden von Haus aus bereitwilligst zugesteht. Daß im Judentum schwere Schäden zu Tage traten, die besonders in der erschreckend großen Zahl der Mischehen sich zeigen, soll nicht in Abrede gestellt werden. Will man diesem Probleme nachgehen, so kann die Frage nicht lauten: wie kann man aus diesen Schäden Vorteile ziehen, sie muß vielmehr lauten: wie konnte es nur dahinkommen, daß so vielen Juden ihr Judentum bereits so gleichgiltig geworden ist, daß sie selbst den entscheidensten Schritt des Lebens tun, ohne sich zu fragen, wie denkt deineReligion darüber, wie wird das Judentum die Familie qualifizieren, die zu pflanzen du jetzt unternimmst? So gestellt, kann die Erörterung der Frage klärend wirken und Ersprießliches verheißen. Die Ergebnisse werden aber dann unsere Tat- und Entschlußfähigkeit in eine ganz andere Sichtung weisen. Erwiderung Von Sabb. Dr. Wreschner, Samter. Auf das, was Herr Dr. F. irrtümlich aus meinem Artikel ״Proselyten einst und jetzt“ gelesen und geschlossen hat, kann hier nicht näher eingegangen werden. Nur zur Rechtfertigung und Begründung meines Standpunktes sei hier Folgendes vorgebracht. Mein Urteil über die Mischehe, die ich als ein verhängnisvollere« Unglück für das Judentum als die Taufe bezeichnet habe, ist wahrlich nicht milder als das des Herrn Dr. F. Der besondere von mir erwähnte Fall aber, daß nämlich der jüdische Ehegatte und Vater nach seiner Verirrung von schweren Reuegefühlen geplagt, sein Hans und seine Kinder dem Judentum zu erhalten bezw. zuznführen sich sehnt, und seine Frau, nachdem sie das Judentum hat kennen und schätzen gelernt, gleichfalls das Bedürfnis hat. ins volle Judentum d. h. alle seine Verpflichtungen einzutreten, ist ein seltener Ausnahmefall, der auch besondere Beachtung mit Rücksicht beanspruchen darf. Herr Dr. F. glaubt mich auf die von ihm zitierte Stelle des Rambam und deren Wiedergabe im Schulchan Arueh hinweisen zu müssen. Ist ihm denn entgangen, daß ich dieses von ihm angeführte Zitat gleich in den ersten Zeilen meines Artikels gewissermaßen als erste Grundlage meiner Ausführungen hingestellt habe? Allerdings kann ich die von ihm daraus abgeleitete Folgerung nicht teilen, weil sie mir als ein Trugschluß erscheint. Denn wenn danach die Aufnahme ins Judentum verboten ist, wo dieselbe nur ein Mittel zu einem anderen Zwreck ist (5עילד), so begreift dieses Verbot doch keineswegs den Fall, in welchem nach gänzlicher Veränderung der Verhältnisse ausschließlich reinreligiöse Motive, Gewissensnot und Gewissensbedürfnis,

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