Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1916)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1916)
- Date
- 1916-07-01
- Page
- Seite 366 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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366 Die Aguna-Gesetze. Hier sei auch noch ein Gutachten erwähnt, das den Fall eines Soldaten behandelt, der in den Kämpfen um Plewna gefallen war. Ein anderer jüdischer Soldat hatte den Toten gesehen und ihn nach seiner Angabe wiedererkannt; auch ein nichtjüdischer Soldat hatte gesprächsweise von dem Tode des Mannes erzählt, und außerdem besaß die Frau eine Bestätigung von der militärischen Behörde. Nach den früher angeführten Bestimmungen ist eine Frau, die bekundet, daß ihr Mann im Kampfe gefallen sei, nicht glaubwürdig. Es ist, wie die Erklärer zur Begründung sagen, möglich, daß sie aus Furcht vor der Gefahr hinweggeeilt ist, ohne abzuwarten, ob der Mann wirklich seiner Wunde erlegen sei: und dasselbe gilt, wie erwähnt, auch bei einem einzelnen Zeugen. Biese Befürchtung nun, sagt K. Jizchak Elchanan, fällt bei einem Kameraden, der den Tod bekundet, weg. weil er ja pflichtgemäß im Kampfe ausharren muß und die Gefahr nicht scheuen darf. Die angeführten Fälle zeigen, wie die im Talmud niedergelegten Lehrsätze ausreichen, um für alle Probleme, die das Leben in seiner Mannigfaltigkeit darbietet, die Grundlage für die Entscheidung zu geben; eine Beobachtung, die wir ja bei der Responsenliteratur überall machen können. Sie zeigen uns aber auch, mit welcher Gewissenhaftigkeit unsere großen Lehrer jeden Fall, der ihnen vorgelegt wurde, geprüft haben. Auch da, wo bereits die Entscheidung früherer Autoritäten vorhanden war, begnügten sie sich nicht damit, diese Entscheidung einfach zu übernehmen; sie untersuchten immer wieder sorgfältig jedes Moment, und sie haben dadurch eine Literatur über den Gegenstand geschaffen, der es auch den Epigonen, die nicht über ihre Belesenheit im Talmud und über ihren Scharfsinn verfügen, ermöglicht, in diese Fragen einzudringen. Freilich, das muß immer wieder betont werden, eine Entscheidung in diesen Dingen steht nur dem zu, der mit einer tiefen Sachkenntnis auch das Bewußtsein der hohen Verantwortung verbindet, die jeder trägt, der in Fragen, welche die jüdische Familienreinheit betreffen, ein Urteil abgibt.