Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1916-07-01 · Heft 7 (Juli 1916) · p. Seite 365

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 7 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 365 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2292929-2292955-2292963--01499-2294755
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Aguna-Gesetze. 365 des Schiffes befanden sich eine Anzahl Juden, und es wird die Frage erörtert, ob den Frauen derselben die Wiederverheiratung zu gestatten sei. Mit Beziehung auf ein früher abgegebenes Gutachten führt R. Jizchak Elchanan an, daß der Talmud zwar bei Ertrunkenen die erschwerende Praxis vorschreibe, obgleich die meisten dem Tode verfielen und die Rettung in einem solchen Falle als eine Ausnahme (מיעוט) zu betrachten sei. Wo aber, wie hier, eine doppelte Wahrscheinlichkeit gegen die Möglichkeit der Rettung spreche — denn die Leute hätten vor dem Brande und vor dem Wasser Rettung finden müssen — könne der Tod als erwiesen betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wird auch die früher erwähnte Ansicht des Chatham Sofer angeführt, bei den modernen Verkehrs- Verhältnissen sei anzunehmen, daß ein etwa Geretteter Nachricht gegeben haben würde. Sehr interessant ist auch die Beantwortung einer Anfrage, die R. Jizchak Elchanan von London aus vorgelegt worden war. Ein Mann war vor längerer Zeit verschwunden; bei den Nachforschungen, welche die Frau auf der Polizei anstellte, wurde ihr mitgeteilt, daß vor einiger Zeit ein Ertrunkener aus der Themse gezogen worden sei, bei dem ein Ring, eine Geldbörse und ein Schlüssel gefunden wurden, welche die Frau als Eigentum ihres Mannes wiedererkannte. Außerdem hatte man die Leiche, wie üblich, photographiert, und die Frau erkannte auf der Photographie die Züge ihres Mannes. Sie besaß auch selbst eine Photographie ihres Mannes, und die beiden Bilder schienen einander ähnlich zu sein. — In scharfsinniger Weise zeigt nun R. Jizchak aus einer Talmudstelle, daß die Wiedererkennung durch eine Photographie im allgemeinen als zuverlässig betrachtet werden könne, zumal hier zum Vergleich noch eine bei Lebzeiten genommene Aufnahme vorlag. In diesem speziellen Fall konnte allerdings dieses Moment nicht als ausschlaggebend betrachtet werden, weil die Leiche erst drei Tage nach der Auffindung photographiert worden war. R. Jizchak kommt aber aus anderen Gründen zu dem Schlüsse, daß die Identität des Mannes als erwiesen zu betrachten sei. 24*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.