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Jeschurun · 1916-07-01 · Heft 7 (Juli 1916) · p. Seite 364

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 7 (Juli 1916)
Date
1916-07-01
Page
Seite 364 (sequence 18)
Language
German
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364 Die Aguna-G-esetze. Sofer die Gründe, die für die strengere Ansicht des Talmud bei Ertrunkenen (מים שאי! להם פוף) maßgebend sind. Die Befürchtung, der Mann möchte durch den Strom in eine entfernte Gegend getrieben worden sein, so daß man nichts mehr von ihm hörte, kann, wie er meint, in unserer Zeit kaum gehegt werden. Denn bei dem allgemeinen Postverkehr hätte er sicher seinen Angehörigen Nachricht gegeben, oder er hätte durch Zeitungsinserat seinen Aufenthaltsort bekannt geben können. Und dieses Moment ist wichtig genug, um neben anderen der Entscheidung als Grundlage zu dienen. Zum Schlüsse wollen wir noch einige Fälle aus der Besponsensammiung ״En Jizchak“ von dem Kownoer Oberrabbiner B. Jizchak Elchanan Spektor anführen, der ebenfalls viele Aguna-Fragen behandelt, die in dem modernen Anschauungskreise liegen. Ein auswärtiger Babbiner wandte sich an B. Jizchak Elchanan und bat ihn um sein Urteil über den Fall eines jüdischen Soldaten, dessen Tod von den militärischen Behörden gemeldet worden war. Außerdem erzählte ein Jude, er hätte von einem Kameraden des Vermißten gehört, daß dieser neben ihm im Kampfe gefallen sei. B. Jizchak Elchanan weist hier auf eine von ihm selbst schon früher gegebene Entscheidung hin. wonach die behördliche Mitteilung höher zu bewerten sei als die Aussage eines Zeugen. Hier komme zu dieser Mitteilung noch die Aussage eines zweiten Zeugen hinzu, und da bei zwei Zeugen die Befürchtung einer Sinnestäuschung (בדדמי) auch bei den im Kampfe Gefallenen nicht in Betracht gezogen zu werden braucht, so genügen die Angaben, um den Tod des Mannes als festgestellt anzusehen. In einem anderen Gutachten wird der Fall behandelt, wo auf einem Schiff, das nach Amerika fuhr, ein Brand ausbrach, der nach kurzer Zeit den Untergang des Schiffes zur Folge hatte. Es wurde niemand gerettet, und nach dem Urteil von Sachverständigen, welche die Katastrophe von der Nähe aus beobachtet hatten, war auch für die Passagiere eine Bettung vor dem Brande kaum möglich. Unter den Insassen

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